Erbvertrag

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Der Erbvertrag ist die verbindlichste Form der Nachlassplanung: Anders als ein Testament bindet er den Erblasser und lässt sich nicht einseitig widerrufen. Er muss notariell beurkundet werden und kann zwischen beliebigen Personen geschlossen werden (§§ 1941, 2274 ff. BGB). Verfügungen zu Lebzeiten bleiben grundsätzlich frei, außer sie beeinträchtigen den Vertragserben absichtlich.

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Erbvertrag: Bedeutung im Detail

Der Erbvertrag ist die verbindlichste Form der Nachlassplanung. Anders als beim Testament, das jederzeit einseitig widerrufen werden kann, entfaltet er Bindungswirkung: Vertragsmäßige Verfügungen lassen sich nur noch im Einvernehmen aller Beteiligten oder bei vorbehaltenem Rücktrittsrecht ändern. Genau darin liegt Stärke und Schwäche. Er schafft Planungssicherheit, etwa für den Unternehmensnachfolger oder den Partner in einer Patchworkfamilie, nimmt aber Flexibilität, wenn sich Lebensumstände ändern. Er muss zwingend notariell bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Vertragsteile geschlossen werden.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§§ 1941, 2274 ff. BGB. Möglich zwischen beliebigen Personen. Lebzeitige Verfügungen bleiben grundsätzlich frei, außer bei beeinträchtigenden Schenkungen (§ 2287 BGB).
Österreich
§§ 1249 ff. ABGB. Nur zwischen Ehegatten, Verlobten und eingetragenen Partnern zulässig; ein reines Viertel des Vermögens muss frei verfügbar bleiben.

Beispielformulierung aus der Praxis

Die Vertragschließenden setzen sich gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Der Überlebende ist an diese Verfügung gebunden. Ein Rücktrittsrecht wird nicht vorbehalten.

Ohne vorbehaltenes Rücktrittsrecht ist der Überlebende dauerhaft gebunden. Auch bei einer späteren neuen Partnerschaft. Prüfe immer, ob ein Änderungs- oder Rücktrittsvorbehalt sinnvoller wäre.

Häufige Fragen

Erbvertrag oder Testament?

Das Testament bleibt jederzeit einseitig widerrufbar und ist damit flexibler. Der Erbvertrag bindet. Sinnvoll, wenn der andere Teil auf die Zusage vertrauen können muss, etwa bei Unternehmensnachfolge oder Pflegeleistungen gegen Zuwendung.

Kann ich trotz Erbvertrag zu Lebzeiten verschenken?

Grundsätzlich ja. Schenkungen, die den Vertragserben absichtlich beeinträchtigen, kann dieser aber nach dem Erbfall vom Beschenkten herausverlangen (§ 2287 BGB).

Was kostet ein Erbvertrag?

Die Notarkosten richten sich nach dem Reinvermögen. Bei 400.000 € liegen sie mit Nebenkosten typischerweise bei rund 1.500 €.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 1249 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 2287 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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