Nebenkosten

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Nebenkosten sind alle laufenden Kosten, die neben der Kaltmiete für Betrieb und Verwaltung einer Immobilie anfallen. Umlegen darf der Vermieter sie nur, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist, und nur die in der Betriebskostenverordnung genannten Posten. Die Abrechnung muss binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 BGB).

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Nebenkosten: Bedeutung im Detail

Nebenkosten (im Gesetz: Betriebskosten) sind die laufenden Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum und den Bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie entstehen. Umgelegt werden dürfen sie nur, wenn der Mietvertrag das ausdrücklich vereinbart. Ein pauschaler Verweis auf „sämtliche Nebenkosten“ genügt nicht: In Deutschland muss der Vertrag entweder den Katalog der Betriebskostenverordnung in Bezug nehmen oder die Posten einzeln aufzählen. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Bankgebühren sowie Rücklagen. Die Abrechnung muss dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§ 556 BGB und die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regeln, welche Posten umlagefähig sind. Abrechnungsfrist: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).
Österreich
§§ 21 bis 24 MRG zählen die Betriebskosten abschließend auf. Der Vermieter muss bis 30. Juni des Folgejahres abrechnen und Belege zur Einsicht bereithalten.

Beispielformulierung aus der Praxis

Der Mieter trägt sämtliche Nebenkosten des Objekts einschließlich Verwaltung und Instandhaltung.

Diese Klausel ist in Deutschland zu weit gefasst. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig; wird pauschal alles überwälzt, kippt die Umlage insgesamt.

Häufige Fragen

Welche Nebenkosten sind nicht umlagefähig?

Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Kontoführung, Mietausfallwagnis und Rücklagen. Diese trägt der Vermieter, auch wenn der Vertrag etwas anderes behauptet.

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Abrechnung?

In Deutschland zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach sind Nachzahlungen ausgeschlossen, ein Guthaben musst du aber weiterhin ausgezahlt bekommen. In Österreich läuft die Frist bis 30. Juni des Folgejahres.

Wie prüfe ich eine Nebenkostenabrechnung?

Vergleiche die abgerechneten Posten mit der Liste im Mietvertrag, prüfe den Verteilerschlüssel (Fläche, Personen, Verbrauch) und fordere Belegeinsicht an. Abweichungen von mehr als 20 Prozent zum Vorjahr sind ein Warnsignal.

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Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • DE§ 556 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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