Fernabsatzvertrag
Kurz erklärt
Ein Fernabsatzvertrag kommt ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande – Onlineshop, Telefon, E-Mail – und gibt dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§§ 312c, 355 ff. BGB). Im elektronischen Geschäftsverkehr kommt die Button-Lösung hinzu: Ohne eindeutig beschrifteten Bestellbutton entsteht nach § 312j BGB gar kein Vertrag.
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Fernabsatzvertrag: Bedeutung im Detail
Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. Webshop, E-Mail, Telefon, Messenger. Zustande kommt, sofern der Unternehmer ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem nutzt (§ 312c BGB). Daran hängen umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten und vor allem das 14-tägige Widerrufsrecht. Die Frist beginnt bei Warenlieferungen erst mit Erhalt der Ware und nur, wenn ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde; fehlt die Belehrung, verlängert sie sich auf zwölf Monate und 14 Tage. Ausnahmen bestehen unter anderem für individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Güter, entsiegelte Hygieneartikel und Datenträger sowie für vollständig erbrachte Dienstleistungen, denen der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat.
Rechtslage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- §§ 312c, 355 ff. BGB. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr zusätzlich die Button-Lösung (§ 312j BGB). Ohne eindeutige Beschriftung kommt kein Vertrag zustande.
- Österreich
- Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG): 14 Tage Rücktrittsrecht, bei fehlender Belehrung Verlängerung um zwölf Monate.
Beispielformulierung aus der Praxis
Das Widerrufsrecht erlischt mit Öffnen der Verpackung.
Rote Flagge. Nur bei versiegelten Hygieneartikeln oder Datenträgern erlischt das Widerrufsrecht mit Entsiegelung. Für normale Waren ist eine solche Klausel unwirksam. Prüfen und Auspacken ist ausdrücklich erlaubt.
Häufige Fragen
Gilt das Widerrufsrecht auch bei Dienstleistungen?
Ja, ebenfalls 14 Tage. Es erlischt vorzeitig nur, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und du vorher ausdrücklich zugestimmt und deine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hast.
Wer trägt die Rücksendekosten?
Der Verbraucher. Aber nur, wenn er darüber vor Vertragsschluss informiert wurde. Fehlt der Hinweis, trägt der Händler die Kosten.
Zählen Telefonverträge als Fernabsatz?
Ja. Bei am Telefon geschlossenen Verträgen über Strom oder Gas ist in Deutschland zusätzlich eine Bestätigung in Textform erforderlich, sonst ist der Vertrag unwirksam.
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Verwandte Begriffe
Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff
Quellen & Rechtsgrundlagen
- DE§ 312c BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 312j BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
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