Unternehmer
Kurz erklärt
Unternehmer ist nach § 14 BGB, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Gewinnabsicht und Handelsregistereintrag sind dafür nicht nötig. Für Kaufleute kommt das HGB hinzu, insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB: Wer einen Mangel nicht unverzüglich rügt, verliert seine Rechte.
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Unternehmer: Bedeutung im Detail
Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich, ein Handelsregistereintrag ebenfalls nicht. Im B2B-Verhältnis gilt ein deutlich raueres Klima: Die Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB gelten nicht unmittelbar, Gewährleistungsfristen dürfen verkürzt werden, und bei Handelskäufen greift die Rügepflicht des § 377 HGB. Wer einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt, verliert seine Rechte. Trotzdem findet auch gegenüber Unternehmern eine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB statt: Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind auch im B2B unwirksam.
Rechtslage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- § 14 BGB. Für Kaufleute zusätzlich HGB, insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bei beiderseitigen Handelsgeschäften.
- Österreich
- Unternehmerbegriff in § 1 UGB. Das KSchG greift im reinen B2B nicht; § 879 ABGB (Sittenwidrigkeit) und § 864a ABGB (überraschende Klauseln) bleiben anwendbar.
Beispielformulierung aus der Praxis
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Mängel sind binnen fünf Werktagen schriftlich anzuzeigen.
Im B2B grundsätzlich zulässig. Gegenüber einem Verbraucher wäre beides unwirksam. Prüfe als Unternehmer trotzdem, ob die Rügefrist praktisch einhaltbar ist; zu kurze Fristen können nach § 307 BGB kippen.
Häufige Fragen
Gilt AGB-Recht auch zwischen Unternehmern?
Ja, aber abgeschwächt. Die Generalklausel § 307 BGB gilt, die konkreten Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB nur mittelbar als Indiz. Vieles, was gegenüber Verbrauchern verboten ist, hält im B2B stand.
Was ist die Rügepflicht nach § 377 HGB?
Beim beiderseitigen Handelskauf musst du die Ware unverzüglich untersuchen und Mängel sofort anzeigen. Versäumst du das, gilt die Ware als genehmigt, die Gewährleistung ist verloren.
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Verwandte Begriffe
Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 1 UGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 864a ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 879 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 14 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 307 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 308 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 377 HGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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