Widerrufsfrist

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Die Widerrufsfrist beträgt im Regelfall 14 Tage und beginnt bei Warenkäufen mit dem Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss (§§ 355, 356 BGB). Wurde nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sie sich auf zwölf Monate und 14 Tage. Der Widerruf muss innerhalb der Frist abgesendet, nicht zugegangen sein.

Steht „Widerrufsfrist“ in deinem Vertrag?

Füge die Stelle aus deinem Vertrag ein oder lade ihn ganz hoch: Die KI markiert, was „Widerrufsfrist“ betrifft, erklärt es in Alltagssprache und nennt die Vorschrift dazu.

Handyvertrag prüfen

Oder den ganzen Vertrag als Datei:

Kostenlos starten

Vertrag hierher ziehen oder auswählen

PDF, Word oder mehrere Fotos · Seite für Seite · max. 25 MB · kostenlos, ohne Anmeldung

Datei wird nach 24 h gelöscht Mehrseitig? Alle Seiten auf einmal fotografieren
  • Ergebnis in rund 30 Sekunden
  • Erste 3 Fundstellen gratis, ohne Konto
  • Verarbeitung in der EU, DSGVO-konform

Widerrufsfrist: Bedeutung im Detail

Die Widerrufsfrist gibt Verbrauchern die Möglichkeit, sich von einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zu lösen. Sie beträgt vierzehn Tage und beginnt bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss, bei Warenlieferungen erst mit Erhalt der Ware. Entscheidend ist die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung: Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und vierzehn Tage. Ausgenommen sind unter anderem individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Güter, entsiegelte Hygieneartikel sowie vollständig erbrachte Dienstleistungen, denen der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat.

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§§ 355, 356 BGB. Verlängerung auf zwölf Monate und vierzehn Tage bei fehlender Belehrung (§ 356 Abs. 3 BGB). Ausnahmen in § 312g Abs. 2 BGB.
Österreich
§§ 11 ff. FAGG: ebenfalls vierzehn Tage, Verlängerung um zwölf Monate bei unterbliebener Belehrung. Ausnahmen in § 18 FAGG.

Beispielformulierung aus der Praxis

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Mit Abschluss des Vertrags verzichtet der Kunde auf sämtliche Rücktrittsrechte.

Ein Vorabverzicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht ist gegenüber Verbrauchern unwirksam. Solche Klauseln stehen häufig in Fitness-, Partnervermittlungs- und Coaching-Verträgen.

Häufige Fragen

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Bei Warenkäufen mit Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten mit Vertragsschluss, in beiden Fällen aber erst nach ordnungsgemäßer Belehrung.

Was passiert ohne Widerrufsbelehrung?

Die Frist verlängert sich auf zwölf Monate und vierzehn Tage ab dem regulären Fristbeginn. Innerhalb dieses Zeitraums kannst du weiterhin widerrufen.

Gilt die Widerrufsfrist auch bei Verträgen im Ladengeschäft?

Nein. Im stationären Handel besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Rückgaberechte dort sind freiwillige Leistungen des Händlers.

Diese Klausel im eigenen Vertrag prüfen

Lade deinen Vertrag hoch – die KI-Vertragsprüfung markiert kritische Klauseln wie „Widerrufsfrist“ in rund zwei Minuten, inklusive Einordnung für DE und AT.

Passende Prüf-Seiten

Passend dazu im Produkt

Verwandte Begriffe

Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • DE§ 312g BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 355 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 356 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wer diesen Beitrag verantwortet

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MSc

DI (FH) Shahab Daban, MSc

Gründer & Geschäftsführer, verantwortlich für die Inhalte

Shahab Daban verantwortet die Inhalte von CheckVertrag namentlich. Grundlage jeder Erklärung sind die zitierten Gesetzestexte aus Deutschland und Österreich sowie die Auswertung der über die Plattform geprüften Verträge. Die Inhalte sind eine Vorprüfung und allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

CheckVertrag Redaktion

Redaktionelle Prüfung & Quellenabgleich, keine anwaltliche Prüfung

Jede Definition wird redaktionell gegen die genannten Primärquellen (Gesetzestexte in DE, AT und CH) abgeglichen. Inhalte sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zuletzt aktualisiert am . Methodik und eingesetzte KI-Modelle: KI-Transparenz.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zurück zum Glossar