Vertragsstrafe im NDA ohne Obergrenze
So steht sie im Vertrag
„Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungspflicht wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € fällig.“
Kurze Antwort
Vertragsstrafen im NDA sind grundsätzlich zulässig, eine feste Summe für jeden Fall ohne Obergrenze und ohne Verschuldensbezug ist in AGB aber regelmäßig unwirksam (§ 307 BGB). Wirksam formuliert wird sie mit Verschuldenserfordernis, einer Höchstsumme und dem Vorbehalt richterlicher Herabsetzung.
Steht „Vertragsstrafe im NDA ohne Obergrenze“ in deinem Vertrag?
Die KI sucht genau diese Klausel in deinem NDA / Geheimhaltungsvereinbarung, bewertet sie nach Prüfbedarf und nennt Fragen, die du vor dem Unterschreiben klären kannst.
Oder den ganzen Vertrag als Datei:
Kostenlos starten
Vertrag hierher ziehen oder auswählen
PDF, Word oder mehrere Fotos · Seite für Seite · max. 25 MB · kostenlos, ohne Anmeldung
- Ergebnis in rund 30 Sekunden
- Erste 3 Fundstellen gratis, ohne Konto
- Verarbeitung in der EU, DSGVO-konform
Warum die Klausel so bewertet wird
In vorformulierten Verträgen wird die Vertragsstrafe an § 307 BGB gemessen: Sie muss der Höhe nach angemessen, an Verschulden geknüpft und in ihrer Gesamtsumme begrenzt sein. Eine starre Summe pro Verstoß kann sich bei mehreren gleichartigen Verstößen zu einer existenzbedrohenden Forderung addieren. Im Individualvertrag ist die Klausel wirksam, in Deutschland kann das Gericht eine unverhältnismäßig hohe Strafe aber nach § 343 BGB herabsetzen. Gegenüber Kaufleuten allerdings nicht (§ 348 HGB).
Rechtsgrundlage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- §§ 339 ff. BGB, § 343 BGB (richterliche Herabsetzung), § 348 HGB (nicht unter Kaufleuten), § 307 BGB in AGB.
- Österreich
- § 1336 ABGB: Das Mäßigungsrecht des Gerichts gilt auch gegenüber Unternehmern und kann vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen werden.
So wäre die Klausel tragfähig
„Bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene, vom Verletzten nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe fällig, insgesamt jedoch höchstens 50.000 €.“
Was du jetzt tun solltest
Verhandle vor der Unterschrift eine Gesamtobergrenze und den Zusatz „bei schuldhafter Verletzung“. Achte außerdem darauf, dass die Geheimhaltungspflicht zeitlich befristet ist und allgemein bekanntes Wissen ausnimmt.
Häufige Fragen
Kann ein Gericht die Strafe reduzieren?
In Deutschland nach § 343 BGB ja. Aber nicht, wenn die Strafe von einem Kaufmann im Handelsgeschäft versprochen wurde. In Österreich gilt das Mäßigungsrecht nach § 1336 ABGB auch gegenüber Unternehmern.
Wie lange darf ein NDA gelten?
Für konkretes Geschäftsgeheimwissen sind zwei bis fünf Jahre nach Vertragsende üblich. Unbefristete Geheimhaltung ohne sachlichen Grund ist angreifbar.
Steht diese Klausel in deinem Vertrag?
Lade den Vertrag hoch – die KI findet vergleichbare Formulierungen automatisch und erklärt sie im Kontext deiner Vertragsart. Drei Fundstellen gratis, Vollanalyse ab 6,99 €.
Passend dazu im Produkt
Wie die Prüfung solcher Klauseln funktioniert, erklärt die KI-Vertragsprüfung.
Passende Prüf-Seiten
Begriffe dazu
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 1336 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 307 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 339 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 343 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 348 HGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
Gründer & Geschäftsführer, verantwortlich für die Inhalte
Shahab Daban verantwortet die Inhalte von CheckVertrag namentlich. Grundlage jeder Erklärung sind die zitierten Gesetzestexte aus Deutschland und Österreich sowie die Auswertung der über die Plattform geprüften Verträge. Die Inhalte sind eine Vorprüfung und allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
CheckVertrag Redaktion
Redaktionelle Prüfung & Quellenabgleich, keine anwaltliche Prüfung
Jede Definition wird redaktionell gegen die genannten Primärquellen (Gesetzestexte in DE, AT und CH) abgeglichen. Inhalte sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Zuletzt aktualisiert am . Methodik und eingesetzte KI-Modelle: KI-Transparenz.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zurück zur Klausel-Datenbank