Vertragsstrafe prüfen lassen – ist die Pauschale zulässig?
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Worauf du achten solltest
Angemessene Höhe
Strafen müssen verhältnismäßig zum möglichen Schaden sein. Sonst unwirksam (§ 307 BGB) bzw. richterlich mäßigbar (§ 1336 ABGB).
Klare Auslösebedingung
Die Voraussetzungen müssen unmissverständlich beschrieben sein. Sonst Unklarheit zulasten des Verwenders.
Schadensersatz zusätzlich?
Vertragsstrafe + voller Schadensersatz darf nur klar geregelt sein, sonst doppelte Belastung.
Beispielklauseln mit Risiko-Ampel
So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.
„Bei jeder Pflichtverletzung wird eine Vertragsstrafe von 50.000 € fällig.“
Ohne Differenzierung nach Schwere und Verschulden. Klauseln dieser Art sind häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
„Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatz nicht angerechnet.“
Abweichung von der gesetzlichen Anrechnung (§ 340 Abs. 2 BGB). Maßgeblich ist, wie klar die Regelung formuliert ist; Unklarheiten in AGB regelt § 305c Abs. 2 BGB.
Häufige Fragen
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Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.