In der Regel unwirksamArbeitsvertrag

„Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

So steht sie im Vertrag

„Mit dem vereinbarten Monatsgehalt sind sämtliche Mehrleistungen abgegolten.“

Kurze Antwort

Die Klausel, mit dem Gehalt seien alle Überstunden abgegolten, ist ohne erkennbare Obergrenze unwirksam: Der Arbeitnehmer kann bei Vertragsschluss nicht absehen, worauf er sich einlässt (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Die geleisteten Überstunden sind dann zusätzlich zu vergüten, soweit sie angeordnet oder geduldet waren.

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Warum die Klausel so bewertet wird

Nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB muss eine vorformulierte Klausel klar und verständlich sein. Bei einer Überstundenpauschale bedeutet das: Der Arbeitnehmer muss bei Vertragsschluss erkennen können, wie viele Mehrstunden erfasst sind. Eine Formulierung ohne jede Zahl lässt das nicht zu und ist deshalb unwirksam; die Überstundenvergütung richtet sich dann nach der üblichen Vergütung (§ 612 BGB).

Rechtsgrundlage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB (Transparenzgebot), § 612 Abs. 2 BGB (übliche Vergütung), § 3 ArbZG (Höchstarbeitszeit).
Österreich
All-in-Vereinbarungen sind zulässig, verlangen aber den betragsmäßigen Ausweis des Grundgehalts (§ 2 Abs. 2 Z 9 AVRAG) und eine Deckungsprüfung gegen den Kollektivvertrag; bei Unterdeckung besteht Nachzahlungsanspruch.

So wäre die Klausel tragfähig

„Mit dem Monatsgehalt sind bis zu 10 Überstunden pro Monat abgegolten. Darüber hinausgehende Stunden werden mit dem anteiligen Stundensatz zzgl. Zuschlag vergütet oder in Freizeit ausgeglichen.“

Was du jetzt tun solltest

Dokumentiere deine Arbeitszeiten lückenlos. Der Arbeitgeber ist ohnehin zur Zeiterfassung verpflichtet. Prüfe parallel die Verfallklausel: Ohne rechtzeitige Geltendmachung nützt dir der Anspruch nichts.

Häufige Fragen

Wie viele Überstunden darf eine Pauschale abdecken?

Eine feste Obergrenze nennt das Gesetz nicht. Als Orientierung gelten rund 10 bis 20 Prozent der regulären Arbeitszeit; entscheidend ist, dass die Zahl im Vertrag steht.

Gilt das auch für leitende Angestellte?

Bei echten leitenden Angestellten kann die Erwartung einer Überstundenvergütung fehlen. Die bloße Bezeichnung im Vertrag genügt dafür aber nicht, entscheidend sind tatsächliche Personalbefugnisse.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

  • DE§ 3 ArbZG – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 612 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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