Überstundenklausel und All-in prüfen: alles abgegolten?
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„Mit dem Gehalt sind sämtliche Mehrleistungen abgegolten“. Dieser eine Satz kostet Arbeitnehmer regelmäßig mehrere Tausend Euro pro Jahr. Dabei ist er in dieser Form meist unwirksam, weil er nicht erkennen lässt, wie viele Stunden überhaupt gemeint sind. Lade deinen Vertrag hoch und sieh, ob deine Überstunden- oder All-in-Klausel der Transparenzkontrolle standhält.
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Überstundenansprüche nützen nichts, wenn sie zu früh verfallen – Verfallklausel prüfen zeigt, wie deine Ausschlussfrist formuliert ist und welche Vorschriften dazu gelten.
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Worauf du achten solltest
Transparenzgebot (DE)
Nach ständiger BAG-Rechtsprechung muss eine Pauschalabgeltung den Umfang der erfassten Mehrarbeit klar begrenzen, etwa „bis zu 10 Überstunden pro Monat“. Fehlt die Grenze, ist die Klausel unwirksam und jede Überstunde separat zu vergüten.
All-in und Deckungsprüfung (AT)
Der All-in-Betrag muss den kollektivvertraglichen Mindestlohn plus alle tatsächlich geleisteten Mehr- und Überstundenzuschläge abdecken. Die Prüfung erfolgt in der Regel jährlich; bei Unterdeckung besteht ein Nachzahlungsanspruch.
Ausweis des Grundgehalts (AT)
Seit 2016 muss im Dienstvertrag bei All-in-Vereinbarungen das Grundgehalt betragsmäßig ausgewiesen sein (§ 2 Abs. 2 Z 9 AVRAG). Fehlt der Ausweis, gilt der branchen- und ortsübliche Grundlohn, meist zugunsten des Arbeitnehmers.
Arbeitszeitgrenzen bleiben bestehen
Keine Klausel hebelt die Höchstarbeitszeit aus: DE 8 bzw. 10 Stunden täglich (§ 3 ArbZG), AT 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich (§ 9 AZG). Vereinbarungen darüber sind nichtig, unabhängig von der Bezahlung.
Anordnung und Nachweis
Vergütet werden nur angeordnete, gebilligte oder betrieblich notwendige Überstunden. Eine Klausel, die jede Dokumentation ausschließt, erschwert die Durchsetzung. Zeitaufzeichnung ist seit dem EuGH-Urteil C-55/18 ohnehin Arbeitgeberpflicht.
Verfall der Überstunden
Ausschlussfristen greifen auch bei Überstundenvergütung. In Kombination mit einer intransparenten Pauschale entsteht das größte Risiko: Ansprüche bestehen, verfallen aber, bevor sie geltend gemacht werden.
Leitende Angestellte
Für echte leitende Angestellte gelten Teile des Arbeitszeitrechts nicht. Die Klausel „gilt als leitender Angestellter“ allein reicht dafür nicht, entscheidend sind tatsächliche Personalbefugnisse.
Beispielklauseln mit Risiko-Ampel
So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.
„Mit dem Monatsgehalt sind sämtliche Mehrleistungen abgegolten.“
Klassische Pauschale ohne Obergrenze. In Deutschland häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen (Regelungen dazu in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB).
„Mit dem Gehalt sind bis zu 10 Überstunden monatlich abgegolten.“
Klar begrenzt und damit transparent. Für Stunden darüber hinaus trifft die Klausel keine Abgeltung.
„Das All-in-Entgelt deckt sämtliche Mehr- und Überstunden ab.“ (ohne Angabe des Grundgehalts)
Weicht von § 2 Abs. 2 Z 9 AVRAG ab, der die Angabe des Grundgehalts vorsieht. Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.
„Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Überstundenvergütung.“
Vorabverzicht auf Entgelt für geleistete Arbeit. Weicht deutlich vom gesetzlichen Leitbild ab und ist häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
„Überstunden sind vor Leistung schriftlich anzuordnen; nicht angeordnete Stunden werden nicht vergütet.“
Verbreitet, kann aber problematisch werden, wenn der Arbeitgeber die Mehrarbeit faktisch duldet.
Häufige Fragen
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Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.