Erbvertrag vs. Testament: Wann lohnt sich was?
Dieser Ratgeber zeigt, wann welches Instrument passt, was unbedingt zum Notar gehört und wo Pflichtteilsansprüche lauern.
Kurz erklärt
Testament und Erbvertrag regeln beide den Nachlass. Mit gravierenden Unterschieden in Bindung, Form und Folgen.
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Testament: jederzeit änderbar
Ein Testament (§§ 2247 ff. BGB / §§ 552 ff. ABGB) kannst du jederzeit einseitig widerrufen oder neu verfassen. Eigenhändig oder notariell. Ideal, wenn sich Lebensumstände noch ändern können.
Erbvertrag: bindend
Der Erbvertrag wird notariell beurkundet (§ 2276 BGB / § 1249 ABGB) und ist wechselseitig bindend. Sinnvoll bei Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolge oder wenn Vermögen im Gegenzug für Pflege übertragen wird.
Übergabevertrag (vorweggenommene Erbfolge)
Lebzeitige Übertragung von Immobilien gegen Wohnrecht, Pflegeverpflichtung oder Ausgleichszahlungen. Vorteile: Steuerfreibeträge nutzbar (DE alle 10 Jahre), Konflikte nach dem Erbfall vermeiden.
Pflichtteil: lässt sich nicht wegklauseln
Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf den Pflichtteil (DE: ½ des gesetzlichen Erbteils, § 2303 BGB; AT: ½, § 757 ABGB). Lebzeitige Schenkungen werden in DE 10 Jahre, in AT 2 Jahre auf den Pflichtteil angerechnet.
Wohnrecht & Fruchtgenuss richtig gestalten
Beim Übergabevertrag sichern Wohnrecht (§ 1093 BGB / § 521 ABGB) oder Fruchtgenuss (AT) den Übergeber. Konkret regeln: welche Räume, Betriebskosten, Erhaltungspflichten, Drittnutzung.
- Räume klar bezeichnen (gesamte Wohnung oder einzelne Räume?)
- Wer trägt Strom, Heizung, Reparaturen?
- Was passiert bei Pflegebedürftigkeit oder Heimaufenthalt?
Rückforderung von Schenkungen
Bei Notbedarf des Schenkers, grobem Undank oder Nichterfüllung von Auflagen kann eine Schenkung zurückgefordert werden (DE: §§ 528, 530 BGB; AT: §§ 947 ff. ABGB). Klausel sollte das ausdrücklich erwähnen.
Wann zum Notar?
Erbvertrag und Übergabevertrag sind beurkundungspflichtig. Auch ein Pflichtteilsverzicht braucht Notar. Eigenhändiges Testament ist formfrei, sollte aber registriert werden (DE: ZTR; AT: ÖZTR).
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Häufige Fragen
Kann ich einen Erbvertrag wieder loswerden?
Nur mit Zustimmung des Vertragspartners, bei vereinbartem Rücktrittsvorbehalt oder bei schwerer Verfehlung. Sonst bindend.
Lohnt sich ein Pflichtteilsverzicht?
Bei Unternehmensnachfolge oder Patchwork-Konstellationen oft sinnvoll. Muss aber notariell beurkundet werden und ist meist mit Abfindung verbunden.
Hilft eine KI-Vorprüfung?
Ja, um Klauseln (Pflichtteil, Wohnrecht, Anrechnung) vor dem Notartermin zu verstehen. Die finale Gestaltung gehört in die Hand eines Erbrechtsexperten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 1249 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 521 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 552 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 757 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 947 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 1093 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 2247 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 2276 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 2303 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 528 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
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