Wartungsvertrag prüfen: Reaktionszeiten, Verfügbarkeit, Preisanpassung
Wartungsverträge laufen jahrelang unbemerkt mit. Auffällig werden sie erst, wenn der Störfall eintritt oder die jährliche Preisanpassung im Budget landet.
Kurz gesagt
Prüfen Sie im Wartungsvertrag fünf Punkte: den Leistungsumfang mit Abgrenzung zwischen Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten mit Servicezeiten, die Preisanpassungsklausel mit Anlass und Obergrenze, Laufzeit samt automatischer Verlängerung sowie die Haftung bei Ausfall. Ohne definierte Wiederherstellungszeit ist eine Reaktionszeit wenig wert.
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
Reaktionszeit ist nicht Wiederherstellungszeit
Viele Verträge sichern nur zu, dass sich jemand meldet. Entscheidend ist, bis wann die Funktion wiederhergestellt sein muss und was passiert, wenn das nicht gelingt. Ohne Rechtsfolge bleibt jede Zeitangabe eine Absichtserklärung.
Die Klauseln, auf die es ankommt
Diese Punkte werden in der Prüfung markiert.
- Servicezeiten und Erreichbarkeit inklusive Feiertagsregelung
- Reaktions- und Wiederherstellungszeit je Störungsklasse mit Rechtsfolge
- Preisanpassung ohne Anlass, ohne Obergrenze und ohne Sonderkündigungsrecht
- Ersatzteile, Anfahrt und Material: pauschal enthalten oder gesondert berechnet
- Laufzeit mit automatischer Verlängerung und langer Kündigungsfrist
- Haftungsausschluss für Betriebsausfall und Datenverlust
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
Anlass im Unternehmen: IT, Anlagen und Gebäude
Typische Auslöser sind der Kauf neuer Maschinen, die Ablösung eines Dienstleisters und die jährliche Kostenprüfung. Praktisch ist, die Bestandsverträge einmal gebündelt zu prüfen und die Kündigungstermine als Fristenübersicht zu führen.
Verbindung zum SLA
Bei IT-Verträgen gehört das Service Level Agreement zum Wartungsvertrag. Prüfen Sie beide Dokumente gemeinsam, weil die Verfügbarkeitszusage im SLA und die Haftungsbegrenzung im Hauptvertrag oft nicht zusammenpassen.
Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.
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Häufige Fragen
- Ist ein Wartungsvertrag ein Dienst- oder Werkvertrag?
- Das hängt vom Inhalt ab. Regelmäßige Inspektionen sind meist Dienstvertrag, die zugesagte Beseitigung einer konkreten Störung eher Werkvertrag. Die Einordnung entscheidet über Abnahme und Mängelrechte.
- Sind jährliche Preisanpassungen zulässig?
- In Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich ja, in AGB aber nur mit klarem Anlass, nachvollziehbarem Maßstab und in der Regel einem Sonderkündigungsrecht ab einer bestimmten Erhöhung.
- Was bringt die Prüfung bei Bestandsverträgen?
- Sie sehen, welche Verträge automatisch verlängert werden, wo Preise ohne Grenze steigen können und wo Ausfallrisiken nicht abgesichert sind. Das ist die Grundlage für die nächste Verhandlungsrunde.
- Können wir mehrere Verträge auf einmal prüfen?
- Ja. Ab 25 Analysen als Kontingent auf Rechnung, die Ergebnisse liegen im Vertragsarchiv mit Fristenübersicht und Volltextsuche.
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