Abnahme
Kurz erklärt
Abnahme ist die Billigung des Werks als im Wesentlichen vertragsgemäß. Mit ihr wird die Vergütung fällig, die Gefahr geht über, die Verjährung beginnt und die Beweislast für Mängel kehrt sich zum Besteller um (§ 640 BGB). Bekannte Mängel müssen im Protokoll vorbehalten werden, sonst gehen Nacherfüllung und Minderung verloren.
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Abnahme: Bedeutung im Detail
Die Abnahme ist die körperliche Entgegennahme des Werks verbunden mit der Erklärung, es als im Wesentlichen vertragsgemäß zu billigen (§ 640 BGB). Sie ist die wichtigste Zäsur des Werkvertragsrechts, weil gleich vier Rechtsfolgen an ihr hängen: Die Vergütung wird fällig, die Leistungsgefahr geht auf den Besteller über, die Verjährung der Mängelansprüche beginnt, und die Beweislast für Mängel kehrt sich zum Besteller um. Vor der Abnahme muss der Unternehmer beweisen, dass er mangelfrei geleistet hat. Danach der Besteller, dass ein Mangel vorliegt. Deshalb ist das Abnahmeprotokoll entscheidend: Wer bekannte Mängel nicht ausdrücklich vorbehält, verliert Nachbesserungs- und Vertragsstrafenansprüche (§ 640 Abs. 3 BGB). Seit 2018 gilt zudem eine fiktive Abnahme, wenn der Besteller nach Fertigstellungsanzeige und angemessener Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
Rechtslage in Deutschland und Österreich
- Deutschland
- § 640 BGB; bei VOB/B-Verträgen zusätzlich § 12 VOB/B mit förmlicher und fiktiver Abnahme. Vorbehalt bekannter Mängel im Protokoll zwingend.
- Österreich
- § 1168a ABGB und Übernahme nach § 1170 ABGB; die Übernahme löst Fälligkeit des Werklohns und Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
Beispielformulierung aus der Praxis
Mit Ingebrauchnahme des Werks gilt die Abnahme als erfolgt; ein Vorbehalt von Mängeln ist danach ausgeschlossen.
Kritisch. Eine konkludente Abnahme durch Nutzung ist zwar denkbar, aber der pauschale Ausschluss jedes Mängelvorbehalts benachteiligt unangemessen und hält der AGB-Kontrolle nicht stand.
Häufige Fragen
Darf ich die Abnahme verweigern?
Ja, bei wesentlichen Mängeln. Bei nur unwesentlichen Mängeln bist du zur Abnahme verpflichtet, kannst sie aber unter Vorbehalt erklären und die Mängel im Protokoll festhalten.
Was ist eine fiktive Abnahme?
Reagierst du auf eine Fertigstellungsanzeige nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist und nennst keinen konkreten Mangel, gilt das Werk als abgenommen, mit allen Rechtsfolgen.
Wie viel darf ich als Sicherheit einbehalten?
Bei Mängeln nach der Abnahme grundsätzlich das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten (§ 641 Abs. 3 BGB).
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Verwandte Begriffe
Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff
Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 1168a ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 1170 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 640 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 641 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
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