Marketingvertrag prüfen lassen mit KI – kostenlos in 30 Sekunden
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Der Vertrag mit einer Werbe- oder Digitalagentur regelt selten das, worüber am Ende gestritten wird: wem die Kampagne gehört, wer das Mediabudget schuldet und wer nach der Trennung auf den Werbekonten sitzt. Lade den Vertrag hoch, CheckVertrag markiert diese Stellen in unter 30 Sekunden.
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Rechte an der Kampagne
Wem gehören Logo, Texte, Bilder und Anzeigen nach dem Ende? Der Bericht sagt, was eingeräumt ist und was fehlt.
Mediabudget getrennt
Honorar oder durchgereichte Ads-Kosten? Wo beides in einer Zahl steht, wird es teuer.
Konten und Daten
Werbekonten, Analytics und Domains laufen oft auf die Agentur. Der Bericht nennt die Stellen, die das regeln.
Worauf du achten solltest
Nutzungsrechte bleiben bei der Agentur
Ohne ausdrückliche Einräumung erhält der Auftraggeber nur, was der Vertragszweck zwingend verlangt (§ 31 Abs. 5 UrhG, in Österreich § 24 UrhG). Das Logo lässt sich dann zwar verwenden, aber nicht bearbeiten, nicht in anderen Kanälen einsetzen und nicht an eine Nachfolgeagentur weitergeben.
Mediabudget im Honorar versteckt
Steht eine Monatspauschale ohne Aufteilung im Vertrag, ist offen, wie viel davon tatsächlich in Anzeigen fließt. Eine Vergütung als Prozentsatz des Mediabudgets setzt zusätzlich den Anreiz, das Budget zu erhöhen statt die Kosten je Kontakt zu senken.
Werbekonten auf Agenturnamen
Wurden Ads-Konto, Pixel und Analytics von der Agentur angelegt, gehen mit der Kündigung auch Historie, Zielgruppen und Conversion-Daten verloren. Der Neuaufbau kostet Monate, unabhängig davon, wer im Recht ist.
Zugesagter Erfolg
„Platz 1 bei Google“ oder eine feste Zahl an Leads verwandelt die Betreuung in einen Werkvertrag: Es gibt eine Abnahme, eine Gewährleistung und die Frage, ob der Erfolg eingetreten ist. Für den Auftraggeber ist das oft günstiger, für die Agentur ein Risiko, das viele Verträge verschweigen.
Lange Bindung trotz § 627 BGB
Bei Diensten höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, kann jede Seite jederzeit kündigen (§ 627 BGB). Eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten steht dazu im Widerspruch, und welche Regelung gilt, hängt vom Zuschnitt des Vertrags ab.
Kundenschutz und Abwerbeverbot
Klauseln, die dem Auftraggeber die direkte Zusammenarbeit mit Freelancern der Agentur untersagen, wirken über das Vertragsende hinaus. Vereinbarungen zwischen Unternehmen über das Abwerben von Mitarbeitern sind nach § 75f HGB nicht einklagbar, die Vertragsstrafe daneben aber häufig schon.
Checkliste: Marketingvertrag vor der Unterschrift
Acht Punkte, an denen sich entscheidet, was nach der Zusammenarbeit übrig bleibt.
- 1
Nutzungsrechte ausdrücklich geregelt?
Einfach oder ausschließlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt, mit Recht zur Bearbeitung und Weiterübertragung. Ohne diese Angaben gilt nur der Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG).
- 2
Rechte auch nach Zahlung?
Viele Verträge knüpfen die Einräumung an die vollständige Bezahlung. Das ist zulässig, gehört aber gelesen, bevor die Kampagne live geht.
- 3
Mediabudget vom Honorar getrennt?
Wer schuldet die Rechnung von Google oder Meta, und auf wessen Namen läuft sie? Ein Honorar in Prozent des Mediabudgets belohnt höhere Ausgaben.
- 4
Wem gehören die Konten?
Ads-Konto, Analytics, Tag Manager, Domain und Social-Profile. Vereinbaren Sie die Herausgabe der Zugänge bei Vertragsende schriftlich.
- 5
Leistung konkret beschrieben?
Anzahl der Beiträge, Reportings, Ansprechpartner und Reaktionszeiten. „Laufende Betreuung“ ist keine Leistungsbeschreibung.
- 6
Erfolgsversprechen oder Bemühen?
Zugesagte Rankings oder Leads machen aus dem Dienst- einen Werkvertrag mit Abnahme. Wer nichts zusagt, schuldet auch nichts.
- 7
Laufzeit und Verlängerung?
Mindestlaufzeit, Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist zusammengerechnet. Prüfen Sie zusätzlich, ob nicht genutzte Retainer-Stunden verfallen.
- 8
Haftung für Werbeaussagen?
Wer trägt das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, und gibt es einen dokumentierten Freigabeprozess vor der Veröffentlichung?
Beispielklauseln mit Risiko-Ampel
So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.
„Die Agentur räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die erstellten Werbemittel im Rahmen der Kampagne zu nutzen.“
Nur für diese Kampagne, ohne Bearbeitung und ohne Übertragung an Dritte. Ob eine Weiterverwendung im nächsten Jahr oder durch eine andere Agentur erfasst ist, lässt der Text offen. Regelungen dazu in § 31 Abs. 5 UrhG.
„Die monatliche Vergütung beträgt 4.500 € und umfasst Betreuung sowie Mediabudget.“
Ohne Aufteilung bleibt offen, wie viel in Anzeigen fließt. Bei sinkendem Mediabudget steigt der Honoraranteil, ohne dass sich der Preis ändert.
„Der Auftraggeber ist Inhaber sämtlicher Werbe- und Analysekonten; die Agentur erhält Zugriff als Verwalterin.“
Die saubere Lösung: Historie und Daten bleiben beim Auftraggeber, der Wechsel der Agentur kostet keinen Neuaufbau.
Das prüfen wir im Marketingvertrag
Fünf Punkte, an denen sich entscheidet, was nach der Zusammenarbeit übrig bleibt, in Deutschland und Österreich.
| Kriterium | Grenze in Deutschland | Grenze in Österreich | Typischer Fehler im Vertrag |
|---|---|---|---|
| Rechtsnatur | Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) für die Betreuung, Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) für abgrenzbare Ergebnisse | Dienstvertrag (§§ 1151 ff. ABGB) oder Werkvertrag (§§ 1165 ff. ABGB) | Ein Vertrag für beides, ohne zu sagen, was abgenommen wird und was nicht |
| Nutzungsrechte | Im Zweifel nur der Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG) | Werknutzungsbewilligung oder Werknutzungsrecht (§ 24 UrhG), Auslegung nach dem Zweck | „Nutzung im Rahmen der Kampagne“ ohne Bearbeitung und ohne Übertragbarkeit |
| Vorzeitige Kündigung | Bei Diensten höherer Art jederzeit (§ 627 BGB), daneben aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) | Aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen ebenso möglich | 24 Monate Mindestlaufzeit ohne jedes Ausstiegsrecht |
| Vergütung | Erfolgsabhängige Anteile zulässig, Transparenz über Mediabudget aber Vertragssache | Entsprechend, gegenüber Verbrauchern zusätzlich § 6 KSchG | Pauschale, die Honorar und Mediabudget in einer Zahl zusammenfasst |
| Abwerbeverbot | Vereinbarungen zwischen Unternehmen nach § 75f HGB nicht einklagbar | Nach § 879 ABGB auf Sittenwidrigkeit zu prüfen | Kundenschutzklausel mit Vertragsstrafe, die nach dem Ende zwei Jahre weiterläuft |
Die teuerste Klausel ist selten das Honorar, sondern die Zeile zu den Nutzungsrechten. Sie entscheidet, ob die Kampagne beim Wechsel der Agentur mitgeht oder von vorn beginnt.
Wo die KI-Prüfung nicht reicht
Ob das Honorar marktüblich ist
Was eine Betreuung kosten darf, sagt ein Vergleichsangebot, nicht der Vertragstext.
Ob die Leistung etwas taugt
Ob die geplanten Maßnahmen zum Geschäft passen, ist eine fachliche Frage und keine vertragsrechtliche.
Rechte an Fremdmaterial
Ob Stockfotos, Musik oder Schriften für Ihre Nutzung lizenziert sind, steht in den Lizenzen der Anbieter, die dem Vertrag selten beiliegen.
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Häufige Fragen
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Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.