§ 933 ABGB: Gewährleistungsfristen in Österreich

Gesetzeswortlaut
„Das Recht auf Gewährleistung muss bei unbeweglichen Sachen binnen drei Jahren, bei beweglichen Sachen binnen zwei Jahren nach Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Für Verbrauchergeschäfte über Waren und digitale Leistungen gelten die Sonderbestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes.“
Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Die Gewährleistungsfrist beträgt in Österreich zwei Jahre bei beweglichen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen, jeweils ab Übergabe (§ 933 ABGB). Für Verbrauchergeschäfte über Waren und digitale Leistungen gilt seit 1. Jänner 2022 das Verbrauchergewährleistungsgesetz mit einer zusätzlichen dreimonatigen Verjährungsfrist nach Fristablauf.

Steht „§ 933 ABGB Gewährleistungsfristen in Österreich“ in deinem Vertrag?

Der Gesetzestext sagt, was gelten müsste. Die KI-Prüfung zeigt dir in rund 30 Sekunden, was in deinem Vertrag tatsächlich steht und wo er von § 933 ABGB abweicht.

Kaufvertrag prüfen

Oder den ganzen Vertrag als Datei:

Kostenlos starten

Vertrag hierher ziehen oder auswählen

PDF, Word oder mehrere Fotos · Seite für Seite · max. 25 MB · kostenlos, ohne Anmeldung

Datei wird nach 24 h gelöscht Mehrseitig? Alle Seiten auf einmal fotografieren
  • Ergebnis in rund 30 Sekunden
  • Erste 3 Fundstellen gratis, ohne Konto
  • Verarbeitung in der EU, DSGVO-konform
Gewährleistung in Österreich
FallFrist
Bewegliche Sachen2 Jahre ab Übergabe
Unbewegliche Sachen3 Jahre ab Übergabe
Verbrauchergeschäft (VGG)2 Jahre plus 3 Monate Verjährungsfrist
Vermutungsfrist (VGG)1 Jahr ab Übergabe
Gebrauchte bewegliche Sachen (B2C)Verkürzung auf 1 Jahr möglich, nur ausdrücklich
Verkürzung im Verbrauchergeschäft (neu)unzulässig
Arglist30 Jahre, § 1489 ABGB

Was § 933 ABGB bedeutet

Der auffälligste Unterschied zum deutschen Recht ist die Frist bei unbeweglichen Sachen: drei Jahre statt fünf. Beim Hausbau ist das ein erheblicher Unterschied, der in der Praxis oft durch längere vertragliche Gewährleistungsfristen ausgeglichen wird. Der zweite Unterschied liegt in der Rechtsnatur: Die Fristen des § 933 ABGB sind Präklusivfristen, die gerichtliche Geltendmachung ist erforderlich; das Verbrauchergewährleistungsgesetz hat dem eine dreimonatige Verjährungsfrist nachgeschaltet, sodass ein rechtzeitig gerügter Mangel nicht mehr an der Frist scheitert. Innerhalb des ersten Jahres wird bei Verbrauchergeschäften vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag — in Deutschland gilt diese Vermutung ebenfalls, dort für zwölf Monate. Die Reihenfolge der Behelfe ist wie in Deutschland gestuft: zuerst Verbesserung oder Austausch, dann Preisminderung oder Wandlung.

Was das für deinen Vertrag bedeutet

  • Rüge Mängel unverzüglich und schriftlich, auch wenn das ABGB keine Rügefrist für Verbraucher kennt — im Unternehmergeschäft gilt § 377 UGB.
  • Bei unbeweglichen Sachen sind drei Jahre kurz. Eine vertraglich längere Gewährleistung ist verhandelbar und üblich.
  • Zwischen Unternehmern kann die Gewährleistung eingeschränkt werden, gegenüber Verbrauchern bei neuen Waren nicht.

Und in Österreich?

§ 933 ABGB und das VGG sind die österreichischen Normen. Das deutsche Gegenstück ist § 438 BGB mit fünf Jahren bei Bauwerken.

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Gewährleistung in Österreich?

Zwei Jahre bei beweglichen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen ab Übergabe. Bei Verbrauchergeschäften kommt eine dreimonatige Verjährungsfrist hinzu.

Kann ein Händler die Gewährleistung verkürzen?

Bei neuen Waren im Verbrauchergeschäft nicht. Bei gebrauchten beweglichen Sachen ist eine Verkürzung auf ein Jahr möglich, aber nur ausdrücklich und gesondert vereinbart.

Was ist der Unterschied zu Deutschland?

Vor allem die Frist bei unbeweglichen Sachen: drei Jahre in Österreich, fünf Jahre bei Bauwerken in Deutschland. Außerdem sind die österreichischen Fristen Präklusivfristen mit gerichtlicher Geltendmachung.

Prüfe, wo dein Vertrag § 933 ABGB berührt

Lade deinen Vertrag hoch. Die KI markiert Klauseln, die § 933 ABGB betreffen oder vom gesetzlichen Leitbild abweichen, für Deutschland und Österreich. Erste 3 Ergebnisse kostenlos.

Mehr zum Ablauf: KI-Vertragsprüfung

Passende Prüf-Seiten

Begriffe dazu

Weitere Paragrafen

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 377 UGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • AT§ 933 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 438 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wer diesen Beitrag verantwortet

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MSc

DI (FH) Shahab Daban, MSc

Gründer & Geschäftsführer, verantwortlich für die Inhalte

Shahab Daban verantwortet die Inhalte von CheckVertrag namentlich. Grundlage jeder Erklärung sind die zitierten Gesetzestexte aus Deutschland und Österreich sowie die Auswertung der über die Plattform geprüften Verträge. Die Inhalte sind eine Vorprüfung und allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

CheckVertrag Redaktion

Redaktionelle Prüfung & Quellenabgleich, keine anwaltliche Prüfung

Jede Definition wird redaktionell gegen die genannten Primärquellen (Gesetzestexte in DE, AT und CH) abgeglichen. Inhalte sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zuletzt aktualisiert am . Methodik und eingesetzte KI-Modelle: KI-Transparenz.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zurück zur Gesetzesübersicht