Kaufvertrag nach österreichischem Recht prüfen lassen – kostenlos
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Beim Kauf in Österreich gelten andere Fristen als in Deutschland: zwei Jahre bei beweglichen, drei Jahre bei unbeweglichen Sachen — nicht fünf beim Bauwerk. Lade den Vertrag hoch, CheckVertrag prüft ihn gegen ABGB, VGG und UGB.
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Worauf du achten solltest
Kürzere Frist bei unbeweglichen Sachen
Drei Jahre statt fünf wie in Deutschland. Beim Hausbau macht das einen erheblichen Unterschied, der in der Praxis oft durch längere vertragliche Fristen ausgeglichen wird.
Präklusiv statt verjährend
Die Fristen des § 933 ABGB verlangen gerichtliche Geltendmachung. Das VGG hat dem für Verbrauchergeschäfte eine dreimonatige Verjährungsfrist nachgeschaltet.
Rügepflicht im Unternehmergeschäft
§ 377 UGB ist die schärfste Falle für Unternehmer: Wird ein Mangel nicht unverzüglich nach ordnungsgemäßer Untersuchung gerügt, gilt die Ware als genehmigt und alle Rechte sind verloren.
Vermutungsfrist im Verbrauchergeschäft
Innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Danach trägt der Käufer die Beweislast.
Gewährleistungsausschluss
Gegenüber Verbrauchern bei neuen Waren unzulässig. Zwischen Privatpersonen wirksam, aber nie gegen arglistig verschwiegene Mängel.
Reihenfolge der Behelfe
Zuerst Verbesserung oder Austausch, erst danach Preisminderung oder Wandlung. Ein sofortiger Rücktritt scheitert regelmäßig an dieser Stufenfolge.
Checkliste: Kaufvertrag nach österreichischem Recht
Sieben Punkte, die in Österreich anders laufen als in Deutschland.
- 1
Verbraucher- oder Unternehmergeschäft?
Davon hängen VGG, Rügepflicht und die Zulässigkeit von Gewährleistungsausschlüssen ab.
- 2
Gewährleistungsfrist richtig?
Zwei Jahre beweglich, drei Jahre unbeweglich. Beim Hausbau ist das kürzer als in Deutschland.
- 3
Rügepflicht nach § 377 UGB beachtet?
Zwischen Unternehmern muss der Mangel unverzüglich nach Untersuchung gerügt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt.
- 4
Gewährleistungsausschluss zulässig?
Gegenüber Verbrauchern bei neuen Waren nicht. Bei gebrauchten beweglichen Sachen ist eine Verkürzung auf ein Jahr möglich, nur ausdrücklich.
- 5
Eigentumsvorbehalt vereinbart?
In Österreich üblich und wirksam, sichert den Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung.
- 6
Rücktrittsrecht bei Fernabsatz?
14 Tage nach dem FAGG, mit Verlängerung auf zwölf Monate und 14 Tage ohne ordnungsgemäße Belehrung.
- 7
Preisangaben brutto?
Gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtpreis einschließlich Steuern anzugeben.
Beispielklauseln mit Risiko-Ampel
So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.
„Die Gewährleistung wird ausgeschlossen.“
Wie weit ein Ausschluss reicht, hängt davon ab, wer an wen verkauft. Im Verbrauchergeschäft weicht er vom gesetzlichen Leitbild ab (Regelungen dazu in § 9 KSchG und im VGG). Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.
„Mängel sind binnen 3 Tagen ab Übergabe schriftlich anzuzeigen.“
Gegenüber Verbrauchern weicht eine so kurze Rügefrist vom gesetzlichen Leitbild ab. Zwischen Unternehmern finden sich Regelungen zur Rügepflicht in § 377 UGB. Hier besteht Prüfbedarf.
„Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.“
Eigentumsvorbehalt, in Österreich üblich. Er sichert den Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung.
Häufige Fragen
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Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.