§ 193 BGB: Fristende an Sonn- und Feiertagen

Gesetzeswortlaut
„Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt dieser Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag.“
Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Fällt der letzte Tag einer Frist für eine Leistung oder Erklärung auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, tritt nach § 193 BGB der nächste Werktag an seine Stelle.

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Was § 193 BGB bedeutet

Die Vorschrift ergänzt die Fristberechnung der §§ 187, 188 BGB. Sie gilt nur für Fristen, in denen etwas zu tun ist: eine Erklärung abgeben, zahlen, liefern. Für Kündigungsfristen gilt sie nach der Rechtsprechung des BGH nicht, weder direkt noch entsprechend (Urteil vom 17.02.2005, III ZR 172/04): Die Kündigungsfrist soll dem Empfänger die volle Zeit bis zum Vertragsende sichern, deshalb verschiebt sich ihr Ende nicht auf den nächsten Werktag. Für reine Zeitablauffristen, etwa das Ende eines befristeten Vertrags oder den Ablauf einer Verjährungsfrist ohne Handlungspflicht, greift sie nicht. Wichtig ist außerdem, welche Feiertage zählen: Maßgeblich sind die gesetzlichen Feiertage am Ort der Leistung, sodass ein regional geltender Feiertag die Frist verschieben kann, ein bundesweit unbekannter Gedenktag dagegen nicht. Bei Zahlungen wirkt § 193 BGB zugunsten des Schuldners: Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende, tritt Verzug erst nach Ablauf des nächsten Werktags ein.

Was das für deinen Vertrag bedeutet

  • Kündigungen vor dem Wochenende zustellen: Bei Kündigungsfristen verschiebt sich das Fristende nicht.
  • Bei bundeslandspezifischen Feiertagen kommt es auf den Ort der Leistung an, nicht auf den Sitz des Absenders.
  • Für Zahlungsziele in AGB gilt die Verschiebung ebenfalls, eine Klausel „Zahlung auch an Sonn- und Feiertagen fällig“ ist gegenüber Verbrauchern angreifbar.
  • Verjährungsfristen mit Handlungsbezug (Klageerhebung) profitieren ebenfalls von der Verschiebung.

Und in Österreich?

In Österreich enthält § 903 ABGB eine vergleichbare Regel: Endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, gilt der nächste Werktag.

Häufige Fragen

Gilt § 193 BGB auch für Samstage?

Ja, der Sonnabend ist ausdrücklich genannt. Endet die Frist an einem Samstag, ist der folgende Montag maßgeblich, sofern er kein Feiertag ist.

Gilt die Regel für alle Fristen?

Nein. Sie greift nur, wenn innerhalb der Frist eine Leistung zu erbringen oder eine Erklärung abzugeben ist, nicht bei reinen Zeitablauffristen.

Gilt § 193 BGB auch für Kündigungsfristen?

Nein. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17.02.2005, III ZR 172/04) verschiebt sich das Ende einer Kündigungsfrist nicht auf den nächsten Werktag, auch wenn der letzte Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. Wer sicher gehen will, lässt die Kündigung vor dem Wochenende zugehen.

Welche Feiertage zählen?

Die am Leistungsort gesetzlich anerkannten Feiertage. Regionale Feiertage können die Frist verschieben, betriebliche Schließtage nicht.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 903 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 187 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 193 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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