§ 288 BGB: Verzugszinsen und Verzugspauschale
„Absatz 1: Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen; der Verzugszinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Absatz 2: Bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Absatz 4: Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt möglich. Absatz 5: Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro.“
Kurz erklärt
Bei Zahlungsverzug schuldet der Schuldner Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers sind es neun Prozentpunkte plus eine Pauschale von 40 Euro.
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Was § 288 BGB bedeutet
Verzugszinsen setzen Verzug voraus, also Fälligkeit und in der Regel eine Mahnung (§ 286 BGB). Ohne Mahnung tritt Verzug ein, wenn ein Kalenderdatum vereinbart ist, die Leistung ernsthaft verweigert wird oder 30 Tage nach Zugang einer Rechnung verstrichen sind. Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Automatik nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank veröffentlicht. Die 40-Euro-Pauschale entsteht je Forderung, wird aber auf Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Im Arbeitsverhältnis ist sie nach der Rechtsprechung ausgeschlossen.
Was das für deinen Vertrag bedeutet
- Formuliere Rechnungen mit konkretem Fälligkeitsdatum. Das erspart die Mahnung.
- Zinsklauseln in AGB, die deutlich über den gesetzlichen Sätzen liegen, sind angreifbar.
- Neben den Zinsen kannst du den weiteren Verzugsschaden geltend machen, etwa Inkasso- oder Anwaltskosten.
Und in Österreich?
§ 1333 ABGB sieht vier Prozent gesetzliche Verzugszinsen vor; bei beiderseits unternehmerischen Geschäften gilt nach § 456 UGB ein Satz von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich 40 Euro Betreibungskostenpauschale.
Häufige Fragen
Wie hoch sind Verzugszinsen aktuell?
Sie richten sich nach dem halbjährlich veröffentlichten Basiszinssatz der Bundesbank: plus fünf Prozentpunkte gegenüber Verbrauchern, plus neun Prozentpunkte bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern.
Brauche ich für Verzugszinsen eine Mahnung?
Nicht immer. Bei kalendermäßig bestimmter Leistungszeit, ernsthafter Zahlungsverweigerung oder 30 Tage nach Rechnungszugang tritt Verzug auch ohne Mahnung ein.
Steht mir die 40-Euro-Pauschale immer zu?
Nur bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers als Schuldner. Im Arbeitsverhältnis besteht sie nach der Rechtsprechung des BAG nicht.
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Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 1333 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 456 UGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 286 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
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