§ 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters
„Absatz 1: Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat; eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Absatz 2 nennt die Regelbeispiele. Absatz 3: Die Gründe sind im Kündigungsschreiben anzugeben.“
Kurz erklärt
Ein Vermieter darf Wohnraum nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei erheblicher Pflichtverletzung des Mieters, Eigenbedarf oder erheblicher Verwertungsbehinderung. Der Grund muss im Kündigungsschreiben stehen.
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Was § 573 BGB bedeutet
Die Norm ist das Herzstück des sozialen Mieterschutzes. Anders als der Mieter kann der Vermieter nicht ohne Grund kündigen. Anerkannt sind vor allem drei Konstellationen: die schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters (etwa dauerhaft unpünktliche Mietzahlung), der Eigenbedarf für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige und die erhebliche Behinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung. Der Kündigungsgrund muss im Schreiben konkret dargelegt werden, bei Eigenbedarf mit Nennung der Person und des Nutzungsinteresses. Nachgeschobene Gründe zählen nur eingeschränkt. Der Mieter kann der Kündigung nach der Sozialklausel des § 574 BGB widersprechen, wenn sie eine unzumutbare Härte bedeutet.
Was das für deinen Vertrag bedeutet
- Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail oder Textnachricht genügen nicht.
- Die Fristen richten sich nach der Mietdauer: drei Monate, nach fünf Jahren sechs, nach acht Jahren neun Monate.
- Vorgetäuschter Eigenbedarf löst Schadensersatzansprüche aus, etwa für Umzugs- und Mehrkosten.
Und in Österreich?
In Österreich zählt § 30 MRG die Kündigungsgründe abschließend auf. Die Kündigung muss im Vollanwendungsbereich gerichtlich erfolgen.
Häufige Fragen
Wann ist eine Eigenbedarfskündigung unwirksam?
Wenn der Grund im Kündigungsschreiben fehlt oder zu pauschal ist, keine begünstigte Person benannt wird, die Schriftform mit Unterschrift fehlt oder der Bedarf nur vorgeschoben ist.
Darf der Vermieter wegen Eigenbedarf immer kündigen?
Nur bei ernsthaftem, vernünftig nachvollziehbarem Nutzungswunsch für sich, nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige. Der Bedarf muss im Kündigungsschreiben konkret begründet werden.
Kann der Vermieter kündigen, um die Miete zu erhöhen?
Nein. § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB schließt das ausdrücklich aus.
Was kann ich gegen eine Eigenbedarfskündigung tun?
Formalien und Begründung prüfen und gegebenenfalls binnen zwei Monaten vor Ende der Mietzeit nach § 574b BGB der Kündigung widersprechen, wenn sie eine besondere Härte bedeutet.
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Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 30 MRG – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 574 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 574b BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
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