Sicherheitsleistung

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion

Kurz erklärt

Eine Sicherheitsleistung sichert eine Forderung ab – als Kaution, Bürgschaft oder Einbehalt. Die Grenzen stehen im Gesetz: bei der Mietkaution drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten (§ 551 BGB); am Bau kann der Unternehmer nach § 650f BGB eine Sicherheit über die noch offene Vergütung verlangen.

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Sicherheitsleistung: Bedeutung im Detail

Eine Sicherheitsleistung sichert Ansprüche für den Fall ab, dass der Vertragspartner nicht leistet. Üblich sind Barkaution, verpfändetes Sparbuch, Bankbürgschaft und der Einbehalt eines Teils der Vergütung. Das Gesetz zieht klare Grenzen: Bei Wohnraummiete sind maximal drei Nettokaltmieten zulässig, zahlbar in drei Raten, und der Vermieter muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen und insolvenzfest anlegen (§ 551 BGB). Bei Bauverträgen ist die Vertragserfüllungsbürgschaft üblicherweise auf 10 % und der Gewährleistungseinbehalt auf 5 % begrenzt; in AGB ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gegenüber dem Auftragnehmer nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam, weil sie ihm jede Einwendung abschneidet. Wichtig ist stets die Rückgabeseite: Wann genau wird freigegeben, wie lange darf zurückbehalten werden, und was passiert bei Insolvenz des Sicherungsnehmers?

Rechtslage in Deutschland und Österreich

Deutschland
§ 551 BGB (Mietkaution), §§ 232 ff. BGB (Arten der Sicherheitsleistung), § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung), § 17 VOB/B.
Österreich
§ 16b MRG begrenzt die Mietkaution und verlangt eine verzinsliche, insolvenzfeste Veranlagung. Bauverträge folgen der ÖNORM B 2110.

Beispielformulierung aus der Praxis

Zur Sicherung der Gewährleistung behält der Auftraggeber 10 % der Schlussrechnungssumme für die Dauer von fünf Jahren ein.

Kritisch. 10 % über fünf Jahre ohne Möglichkeit zur Ablösung durch eine Bürgschaft benachteiligt unangemessen und ist in AGB regelmäßig unwirksam. Üblich und haltbar sind 5 % mit Austauschrecht gegen Bürgschaft.

Häufige Fragen

Wie hoch darf eine Mietkaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei gleichen Monatsraten. Verlangt der Vermieter mehr, ist der übersteigende Teil unwirksam und rückforderbar.

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?

Nach Ende des Mietverhältnisses und angemessener Prüffrist. Die Rechtsprechung akzeptiert je nach Fall drei bis sechs Monate. Ein Teileinbehalt ist nur für konkret bezifferte offene Ansprüche zulässig.

Was ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern?

Die Bank zahlt ohne Prüfung der Berechtigung. Für den Sicherungsgeber ist das hochriskant, weshalb sie in AGB gegenüber Auftragnehmern unwirksam ist.

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Gesetzesgrundlagen zu diesem Begriff

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 16b MRG – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 232 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 551 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 650f BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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