CheckVertrag
Mietrecht

Mietkaution prüfen – wie hoch darf sie sein und wann kommt sie zurück?

  • 3 Fundstellen gratis · Bericht 6,99 €
  • Ergebnis in < 2 Min.

Die Kaution ist einer der häufigsten Streitpunkte im Mietrecht. Lade deinen Mietvertrag hoch und sieh, wie Höhe, Zahlungsweise und Rückzahlung in der Kautionsklausel geregelt sind und welche Vorschriften dazu gelten.

Die ersten 3 Fundstellen siehst du gratis und ohne Anmeldung, den vollständigen Bericht gibt es für 6,99 € einmalig, ohne Abo.

Du willst nicht nur die Kaution, sondern den kompletten Mietvertrag prüfen lassen? Die KI checkt alle Klauseln auf einmal.

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Worauf du achten solltest

Höchstgrenze (DE)

Mehr als drei Nettokaltmieten sind unzulässig. Der übersteigende Teil kann jederzeit zurückgefordert werden. Der Rest der Klausel bleibt wirksam.

Ratenzahlungsrecht

Klauseln, die die Kaution komplett vor Übergabe verlangen, verstoßen gegen § 551 Abs. 2 BGB. Mieter dürfen in drei Monatsraten zahlen.

Anlage & Verzinsung

Die Kaution muss vom Vermögen des Vermieters getrennt angelegt werden. Ein Verzicht auf Verzinsung zulasten des Mieters ist unwirksam (§ 551 Abs. 4 BGB).

Rückzahlung

Feste Klauseln wie „Rückzahlung frühestens 12 Monate nach Auszug“ sind angreifbar. Der Vermieter darf nur so lange einbehalten, wie er eine konkrete Forderung prüft. Meist 3 bis 6 Monate.

Beispielklauseln mit Risiko-Ampel

So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.

Hohes Risiko

„Der Mieter leistet eine Kaution in Höhe von vier Monatsmieten, zahlbar vor Übergabe.“

Zwei Abweichungen vom gesetzlichen Leitbild: Die Höhe liegt über der Drei-Monats-Grenze, und die Ratenzahlung ist ausgeschlossen. Regelungen dazu in § 551 BGB.

Hohes Risiko

„Die Kaution wird nicht verzinst.“

Weicht von § 551 Abs. 3 BGB ab, der eine verzinsliche Anlage der Kaution vorsieht. Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.

Geringes Risiko

„Kaution: 2.400 € (3 Nettokaltmieten), zahlbar in drei gleichen Raten.“

Entspricht dem gesetzlichen Leitbild (§ 551 BGB), sofern die Kaution getrennt und verzinslich angelegt wird.

Häufige Fragen

Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.