Photovoltaik-Vertrag prüfen lassen mit KI – kostenlos
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PV-Verträge sind Werkverträge mit einem Ertragsversprechen — und genau dort steht selten etwas Verbindliches. Lade Angebot und Vertrag hoch, CheckVertrag zeigt, was zugesagt ist, was nur beworben wurde und welche Fristen im Vertrag stehen.
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Worauf du achten solltest
Ertragsversprechen ohne Bindung
Berechnete Jahreserträge stehen meist im Angebot, nicht im Vertrag, und häufig unter Vorbehalt. Ohne Aufnahme in den Vertrag ist die Zahl keine zugesicherte Beschaffenheit und begründet keine Mängelrechte.
Vorkasse und Abschläge
Hohe Anzahlungen vor Lieferung sind das zentrale Insolvenzrisiko. Abschläge dürfen nur den erbrachten Wertzuwachs abbilden (§ 632a BGB), beim Verbraucherbauvertrag höchstens 90 Prozent vor Abnahme.
Liefer- und Anschlussverzug
Verzögerungen entstehen häufig beim Netzanschluss, für den der Errichter nicht einstehen will. Wer welche Fristen schuldet und welche Folgen ein Verzug hat, gehört ausdrücklich geregelt.
Abnahme und Beweislast
Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast für Mängel um. Ein Inbetriebnahmeprotokoll mit gemessenen Werten ist die einzige belastbare Grundlage für spätere Ertragsrügen.
Gewährleistung und Garantie
Bei fest mit dem Gebäude verbundenen Anlagen gelten fünf Jahre Gewährleistung gegen den Errichter (§ 634a BGB). Herstellergarantien treten daneben und ersetzen sie nicht.
Pacht- und Mietmodelle
Bei Miet- oder Pachtmodellen bleibt die Anlage fremdes Eigentum. Laufzeit, Rückbaupflicht, Übernahmepreis am Ende und die Behandlung bei Hausverkauf sind die entscheidenden Punkte.
Checkliste: Photovoltaik-Vertrag
Acht Punkte, die über Ertrag, Termin und Nachforderung entscheiden.
- 1
Anlagenleistung und Komponenten benannt?
Modultyp, Wechselrichter, Speicherkapazität und Hersteller konkret, nicht „oder gleichwertig“.
- 2
Ertrag als Zusicherung?
Nur eine im Vertrag zugesagte Jahresertragszahl ist eine Beschaffenheit. Prospektangaben mit Vorbehalt sind es nicht.
- 3
Verbindlicher Fertigstellungstermin?
Datum statt „voraussichtlich“, mit Regelung für Lieferverzug und Netzanschluss.
- 4
Abschlagsplan an Baufortschritt?
Keine Vorkasse für nicht gelieferte Komponenten. Der Wertzuwachs muss der Rate entsprechen (§ 632a BGB).
- 5
Netzanschluss und Anmeldung geklärt?
Wer meldet beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister an, wer trägt Verzögerungen dort?
- 6
Abnahme und Inbetriebnahmeprotokoll?
Förmliche Abnahme mit Ertragsmessung und Mängelliste, nicht stillschweigend durch Zahlung.
- 7
Garantien vom Hersteller oder Errichter?
Produkt-, Leistungs- und Montagegarantie unterscheiden. Eine Herstellergarantie hilft nicht, wenn der Hersteller insolvent ist.
- 8
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft?
Bei Abschluss außerhalb von Geschäftsräumen 14 Tage. Ohne Belehrung verlängert sich die Frist erheblich.
Beispielklauseln mit Risiko-Ampel
So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.
„Der prognostizierte Jahresertrag beträgt ca. 9.200 kWh (unverbindlich).“
Der Zusatz unverbindlich spricht gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung über den Ertrag. Vor der Unterschrift klären, ob der Anbieter einen Mindestertrag verbindlich zusagt.
„Bei Auftragserteilung sind 50 % des Auftragswerts zu zahlen.“
Hohe Vorkasse ohne Gegenwert. Bei Insolvenz des Errichters oder ausbleibender Lieferung ist das Geld faktisch verloren.
„Die Anlage gilt mit der ersten Netzeinspeisung als abgenommen.“
Faktische Abnahmefiktion ohne Prüfung. Mit der Abnahme sind Folgen für die Beweislast bei Mängeln verbunden (Regelungen dazu in § 640 BGB), hier bevor der Ertrag überhaupt gemessen wurde. Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.
Häufige Fragen
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Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.