CheckVertrag
Software & SaaS

SaaS- und Softwarevertrag prüfen lassen mit KI – kostenlos

  • 3 Fundstellen gratis · Bericht 6,99 €
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Beim SaaS-Vertrag steht das Wichtigste selten im Vertrag selbst, sondern im SLA, in den AGB und im Auftragsverarbeitungsvertrag. Drei Dokumente, die sich widersprechen können. Lade sie hoch, CheckVertrag liest sie zusammen und markiert, wo Verfügbarkeit, Preis und Datenschutz auseinanderlaufen.

Die ersten 3 Fundstellen siehst du gratis und ohne Anmeldung, den vollständigen Bericht gibt es für 6,99 € einmalig, ohne Abo.

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  • Alle Dokumente zusammen

    Vertrag, SLA und AVV in einem Durchgang, inklusive der Stellen, an denen sie sich widersprechen.

  • Verfügbarkeit nachgerechnet

    99,5 Prozent klingen gut und sind 3,6 Stunden Ausfall im Monat. Der Bericht sagt es in Stunden.

  • DSGVO im Blick

    Art. 28 DSGVO, Unterauftragsverarbeiter und Drittlandtransfer werden ausdrücklich geprüft.

Worauf du achten solltest

Verfügbarkeit ohne Messpunkt

Eine Zusage von 99,9 Prozent ist ohne Definition von Ausfall, Messintervall und Messpunkt kaum durchsetzbar. Üblich und fair: Messung am Übergabepunkt des Anbieters, monatliche Betrachtung, Gutschrift als Rechtsfolge.

Minderungsrecht abbedungen

Weil SaaS mietrechtlich einzuordnen ist, besteht bei Mängeln grundsätzlich ein Minderungsrecht (§ 536 BGB). Klauseln, die es vollständig ausschließen, sind in AGB angreifbar. Ein SLA mit Gutschriften ist die übliche Ersatzregelung.

Preisanpassung nach Gutdünken

Eine Klausel, die Erhöhungen ohne Anlass, ohne Obergrenze und ohne Sonderkündigungsrecht erlaubt, verschiebt das gesamte Kalkulationsrisiko auf den Kunden und hält einer Inhaltskontrolle selten stand.

AVV lückenhaft oder widersprüchlich

Häufig steht im Hauptvertrag etwas anderes als im AVV, etwa zur Löschung nach Vertragsende. Bei einem Datenschutzvorfall zählt, was der AVV sagt, und wer Verantwortlicher ist, bleibt der Kunde.

Exit ohne Datenexport

Ohne Format- und Fristregelung ist die Migration zum Wettbewerber praktisch blockiert. Das ist kein Detail, sondern die Verhandlungsmacht der gesamten Vertragsbeziehung.

Nutzungsrechte und Benchmarks

Verbote, die Software zu testen, zu vermessen oder Ergebnisse zu veröffentlichen, sind verbreitet. Ob sie wirksam sind, ist eine andere Frage als die, ob sie Sie im Streitfall aufhalten.

Checkliste: SaaS-Vertrag vor der Unterschrift

Zehn Punkte, an denen Softwareverträge im Betrieb teuer werden.

  1. 1

    Verfügbarkeit mit Messpunkt?

    99,5 Prozent im Monatsmittel sind rund 3,6 Stunden Ausfall. Ohne Messpunkt und Messintervall ist die Zusage wenig wert.

  2. 2

    Wartungsfenster ausgenommen?

    Geplante Wartung zählt fast immer nicht als Ausfall. Prüfen Sie Ankündigungsfrist und Obergrenze pro Monat.

  3. 3

    Reaktions- oder Wiederherstellungszeit?

    Eine Reaktionszeit sagt nur, wann jemand antwortet. Erst die Wiederherstellungszeit sagt, wann es wieder läuft.

  4. 4

    Preisanpassung geregelt?

    Einseitige Erhöhung ohne Anlass und ohne Sonderkündigungsrecht ist angreifbar. Index- oder Kostenbindung ist die saubere Lösung.

  5. 5

    Laufzeit und Verlängerung?

    Automatische Verlängerung um zwölf Monate bei dreimonatiger Kündigungsfrist bindet faktisch für 15 Monate.

  6. 6

    AVV vorhanden und vollständig?

    Art. 28 DSGVO verlangt Weisungsbindung, Vertraulichkeit, TOM, Unterauftragsverarbeiter, Löschung und Auditrechte. Fehlt einer davon, ist der Vertrag lückenhaft.

  7. 7

    Unterauftragsverarbeiter benannt?

    Liste, Änderungsverfahren und Widerspruchsrecht. Ein pauschales Einverständnis für alle künftigen Subunternehmer genügt nicht.

  8. 8

    Drittlandtransfer?

    Verarbeitung außerhalb der EU braucht eine Grundlage nach Art. 44 ff. DSGVO. Der Serverstandort allein beantwortet die Frage nicht, wenn der Support von anderswo zugreift.

  9. 9

    Exit und Datenexport?

    Format, Umfang, Frist und Kosten. Ohne Exportklausel sind Ihre Daten nach Vertragsende faktisch beim Anbieter.

  10. 10

    Haftungsbegrenzung?

    Ein Deckel auf eine Jahresgebühr ist üblich. Ein vollständiger Ausschluss für Kardinalpflichten ist auch zwischen Unternehmen angreifbar (§ 307 BGB).

Beispielklauseln mit Risiko-Ampel

So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.

Hohes Risiko

„Der Anbieter kann die Vergütung jährlich nach billigem Ermessen anpassen.“

Einseitige Preisbestimmung ohne Obergrenze und ohne Sonderkündigungsrecht. In AGB ist das häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen (Regelungen dazu in §§ 307 und 315 BGB), im Alltag steht die Erhöhung trotzdem erst einmal auf Ihrer Rechnung.

Mittleres Risiko

„Die Verfügbarkeit beträgt 99 % im Jahresmittel.“

99 Prozent im Jahr sind 3,65 Tage Ausfall. Die Jahresbetrachtung verdeckt zudem, dass ein einzelner Ausfall über mehrere Tage die Quote kaum berührt.

Geringes Risiko

„Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten 30 Tage lang im Format CSV und JSON zum Export bereit.“

Klare Exit-Regelung mit Frist und Format. Genau das sollte drinstehen.

Das prüfen wir im SaaS-Vertrag

Sieben Punkte, an denen Softwareverträge im Betrieb teuer werden, mit dem, was marktüblich ist und was im Vertrag stehen sollte.

KriteriumWas marktüblich istWas kritisch istWas in den Vertrag gehört
Verfügbarkeit99,5 bis 99,9 Prozent im MonatsmittelJahresbetrachtung, weil ein mehrtägiger Ausfall die Quote kaum bewegtMonatliche Messung, definierter Messpunkt, Gutschrift als Rechtsfolge
StörungsbehebungReaktionszeit nach PrioritätsstufenNur eine Reaktionszeit, ohne Zusage, wann es wieder läuftWiederherstellungszeit je Stufe, dazu die Servicezeiten in Klartext
PreisanpassungJährlich, gebunden an einen IndexEinseitige Erhöhung nach billigem Ermessen ohne ObergrenzeIndex- oder Kostenbindung, Obergrenze und Sonderkündigungsrecht
Laufzeit und Verlängerung12 Monate, Verlängerung um 12 Monate3 Monate Kündigungsfrist bei 12 Monaten Verlängerung, also 15 Monate BindungKündigungsfrist von höchstens einem Monat zum Laufzeitende
AuftragsverarbeitungEigener AVV als Anlage zum VertragAVV, der dem Hauptvertrag widerspricht, etwa bei der Löschung nach VertragsendeAlle Pflichtinhalte des Art. 28 DSGVO, Liste der Unterauftragsverarbeiter, Widerspruchsrecht
DrittlandtransferVerarbeitung in der EU, Support teils außerhalbServerstandort EU als alleinige Antwort, während der Support von außerhalb zugreiftBenennung aller Zugriffsorte und die Grundlage nach Art. 44 ff. DSGVO
Vertragsende30 Tage Zugriff auf die DatenKeine Exportklausel, damit ist die Migration faktisch blockiertFormat, Umfang, Frist und Kosten des Exports, dazu die Löschung danach

Die drei Dokumente Vertrag, SLA und AVV widersprechen sich häufiger, als sie sollten. Lade sie gemeinsam hoch, dann werden sie als eine Akte gelesen.

Wo die KI-Prüfung nicht reicht

Die Datenschutz-Folgenabschätzung

Ob Ihre Verarbeitung eine DSFA nach Art. 35 DSGVO braucht, hängt an Ihrem Anwendungsfall, nicht am Vertragstext.

Die technische Prüfung des Anbieters

Ob die zugesagten technischen und organisatorischen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt sind, zeigt ein Audit oder ein Zertifikat, kein Dokument.

Die Verhandlung selbst

Bei Standardverträgen großer Anbieter ist die eigentliche Frage, was sich überhaupt ändern lässt. Das ist eine Frage der Verhandlungsmacht.

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Häufige Fragen

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.