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Vertragsgrundlagen

Salvatorische Klausel: Bedeutung, Muster und Wirksamkeit

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Fast jeder Vertrag endet mit ihr, kaum jemand liest sie: Die salvatorische Klausel entscheidet, ob ein Vertrag bei einem einzelnen Fehler komplett kippt oder im Übrigen bestehen bleibt. Hier findest du Bedeutung, eine Muster-Formulierung und die Fälle, in denen die Klausel schlicht nichts bewirkt. Plus die Möglichkeit, deinen eigenen Vertrag direkt prüfen zu lassen.

Die ersten 3 Fundstellen siehst du gratis und ohne Anmeldung, den vollständigen Bericht gibt es für 6,99 € einmalig, ohne Abo.

Gerade in Allgemeinen Geschäftsbedingungen entscheidet nicht die salvatorische Klausel, sondern die Inhaltskontrolle – AGB prüfen lassen zeigt, welche Klauseln dort typischerweise kippen.

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Worauf du achten solltest

Erhaltungsklausel: der eigentliche Zweck

Der erste Satz ordnet an, dass der Vertrag im Übrigen wirksam bleibt. Er kehrt die Vermutung des § 139 BGB um. Ohne ihn kann eine einzige unwirksame Bestimmung den gesamten Vertrag zu Fall bringen.

Ersetzungsklausel: oft wirkungslos

Der zweite Satz („… wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt“) funktioniert nur zwischen Unternehmen. In AGB gegenüber Verbrauchern ist er unwirksam, weil das Gesetz an die Stelle der Klausel tritt.

Kein Reparaturwerkzeug für Risikoklauseln

Eine überzogene Vertragsstrafe, ein unzulässiger Haftungsausschluss oder ein zu weites Wettbewerbsverbot bleiben unwirksam. Die salvatorische Klausel schützt nur den Rest des Vertrags, nicht die fehlerhafte Bestimmung.

Formularverträge und Muster-Vorlagen

In heruntergeladenen Mustern steht die Klausel oft ohne Bezug zum restlichen Vertrag. Kritisch wird es, wenn zentrale Regelungen (Vergütung, Laufzeit, Leistungsumfang) wegfallen: Dann kann der Vertrag trotz Klausel unwirksam sein, weil er ohne sie keinen sinnvollen Inhalt mehr hat.

Österreich: § 878 ABGB und KSchG

Auch in Österreich gilt Teilnichtigkeit als Regelfall, die Klausel ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern greift jedoch die Inhaltskontrolle nach § 879 Abs. 3 ABGB und § 6 KSchG. Auch dort rettet die Klausel keine benachteiligende Bestimmung.

Beispielklauseln mit Risiko-Ampel

So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.

Geringes Risiko

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.“

Die klassische Erhaltungsklausel. Unproblematisch und in fast jedem Vertrag sinnvoll.

Mittleres Risiko

„An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.“

Zwischen Unternehmen üblich. In AGB gegenüber Verbrauchern weicht der Satz von § 306 Abs. 2 BGB ab, der an dieser Stelle auf das Gesetz verweist.

Hohes Risiko

„Die Parteien sind sich einig, dass eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Klauseln die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nicht berührt.“

Zahlungspflicht trotz weggefallener Gegenleistung. Eine solche Verknüpfung ist einseitig belastend und häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.

Häufige Fragen

Bereit, deinen Vertrag zu prüfen?

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.