Vertragsart: AGB

AGB prüfen lassen: Wirksamkeit nach § 305 ff. BGB im B2B

AGB sind der Vertrag, den Sie hundertfach schließen. Eine unwirksame Klausel wirkt deshalb nicht einmal, sondern in jedem Geschäft, das darauf beruht.

Kurz gesagt

Prüfen Sie AGB in zwei Schritten: Erstens die Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB, im B2B genügt ein Hinweis und die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme. Zweitens die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, die auch zwischen Unternehmen gilt. Typisch unwirksam sind Haftungsausschlüsse für grobe Fahrlässigkeit, pauschale Vertragsstrafen ohne Obergrenze und Verjährungsverkürzungen unter ein Jahr.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Auch im B2B gilt die Inhaltskontrolle

Die Vorstellung, unter Unternehmen sei alles verhandelbar, stimmt nur für echte Individualvereinbarungen. Sobald eine Klausel für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert ist, greift § 307 BGB, lediglich die Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB gelten nicht unmittelbar, wirken aber als Maßstab.

Die Klauseln mit der höchsten Kippgefahr

Diese Punkte prüft die Vorprüfung zuerst.

  • Haftungsausschluss für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Körper- und Gesundheitsschäden
  • Beschränkung auf Nachbesserung ohne Rücktrittsrecht bei Fehlschlagen
  • Verjährungsverkürzung unter ein Jahr oder für Arglistfälle
  • Pauschalierter Schadensersatz ohne Nachweismöglichkeit des geringeren Schadens
  • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbote ohne Ausnahme für unbestrittene Forderungen
  • Einseitige Preisanpassungsklauseln ohne Anlass und ohne Kündigungsrecht

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Kollidierende AGB im Einkauf

Verwenden beide Seiten AGB, gilt nach der Restgültigkeitstheorie nur das Übereinstimmende, der Rest wird durch Gesetzesrecht ersetzt. Abwehrklauseln in Ihren Einkaufsbedingungen sind deshalb wichtig, ersetzen aber nicht die Prüfung der Lieferantenbedingungen im Einzelfall.

Anlass im Unternehmen: Vertrieb und Einkauf

Prüfen Sie die eigenen AGB einmal jährlich und nach jeder Änderung des Geschäftsmodells. Fremde AGB prüfen Sie situativ vor Rahmenverträgen und größeren Bestellungen. Beides lässt sich über ein Kontingent abbilden, ohne jedes Mal ein Mandat zu eröffnen.

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Häufige Fragen

Gilt die AGB-Kontrolle auch zwischen Unternehmen?
Ja. § 307 BGB gilt auch im B2B. Die speziellen Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB gelten nicht direkt, werden von Gerichten aber als Indiz für eine unangemessene Benachteiligung herangezogen.
Was passiert, wenn eine Klausel unwirksam ist?
Die Klausel fällt ersatzlos weg, an ihre Stelle tritt das Gesetz. Eine geltungserhaltende Reduktion auf das gerade noch Zulässige findet nicht statt, deshalb ist eine zu weit gefasste Klausel oft schlechter als gar keine.
Kann die KI unsere AGB rechtssicher freigeben?
Nein. Sie erhalten eine Risikoübersicht mit markierten Klauseln und Begründung. Für die Freigabe eigener AGB empfehlen wir die anwaltliche Endabnahme, die durch die Vorstrukturierung deutlich schneller wird.
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