Recht und Risiko

Gesetzliche Gewährleistung im B2B: Fristen, Rechte, Grenzen

Gewährleistung ist kein Kulanzthema, sondern gesetzlich vorgegeben. Im Handelsverkehr entscheidet oft nicht der Mangel selbst, sondern die Frage, ob rechtzeitig gerügt wurde.

Kurz gesagt

Die gesetzliche Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer, mangelfrei zu liefern. Bei Mängeln kann der Käufer nach § 437 BGB Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verlangen. Die Frist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab Ablieferung, bei Bauwerken fünf Jahre. Im Handelskauf müssen Unternehmen Mängel nach § 377 HGB unverzüglich rügen, sonst gilt die Ware als genehmigt.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Gewährleistung ist nicht Garantie

Die Gewährleistung folgt aus dem Gesetz und kann im B2B nur begrenzt abbedungen werden. Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage des Herstellers oder Verkäufers mit eigenem Inhalt und eigener Laufzeit. Beides besteht nebeneinander.

Die Rügepflicht nach § 377 HGB

Der häufigste und teuerste Fehler im Einkauf: Ware wird angenommen, aber nicht geprüft.

  • Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen, in der Praxis meist innerhalb weniger Werktage
  • Offene Mängel sofort schriftlich und konkret rügen, mit Fotos und Chargennummern
  • Versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung rügen
  • Ohne rechtzeitige Rüge gilt die Ware als genehmigt, Mängelrechte entfallen

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Was in AGB wirksam eingeschränkt werden darf

Auch im B2B prüft § 307 BGB Formularklauseln. Unwirksam sind in der Regel der vollständige Ausschluss der Gewährleistung, die Beschränkung auf Nachbesserung ohne Rücktrittsrecht bei Fehlschlagen sowie der Ausschluss der Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Körperschäden und arglistig verschwiegene Mängel. Zulässig ist meist eine Verkürzung der Verjährung auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen und eine Begrenzung auf den vorhersehbaren typischen Schaden.

Handlungsanweisung für Ihr Unternehmen

Diese Schritte machen Gewährleistung im Alltag beherrschbar.

  • Wareneingangsprozess mit dokumentierter Prüfung und Frist definieren
  • Mustertext für die Mängelrüge hinterlegen, inklusive Fristsetzung zur Nacherfüllung
  • Verjährungsfristen je Lieferant im Vertragsregister mit Erinnerung führen
  • Beim Lieferantenwechsel Regressketten prüfen (§ 445a BGB Lieferantenregress)
  • Eigene AGB regelmäßig gegen aktuelle Rechtsprechung prüfen lassen

Fristen und Rechte auf einen Blick

FallFristHinweis
Bewegliche Sache, neu2 Jahre ab Ablieferung§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Bauwerk und Baustoffe5 Jahre§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Werkleistung2 Jahre, Bauwerk 5 Jahre§ 634a BGB
Arglist3 Jahre ab Kenntnis§ 438 Abs. 3 BGB
HandelskaufRüge unverzüglich§ 377 HGB

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Zahlungs-, Verzugs- und Haftungsklauseln prüfen lassen

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  • Abgleich mit den gesetzlichen Vorgaben, etwa Verzug nach § 286 BGB und Zinsen nach § 288 BGB
  • Hinweis auf Klauselmuster in AGB und Rahmenverträgen, die häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind
  • Fragen an die Gegenseite zu jeder markierten Klausel

Was kostet das konkret?

Feste Paketpreise, einmalig zahlbar, kein Abo und keine Mindestlaufzeit. Das Guthaben steht sofort nach dem Kauf bereit und verfällt nicht.

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Häufige Fragen

Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch zwischen Unternehmen?
Ja. Die Vorschriften gelten grundsätzlich auch im B2B, nur die Verbraucherschutzregeln des Verbrauchsgüterkaufs greifen nicht.
Kann die Gewährleistung im B2B ganz ausgeschlossen werden?
In Individualvereinbarungen weitgehend, in AGB nicht. Ein vollständiger Ausschluss in Formularklauseln ist regelmäßig unwirksam, ebenso bei Arglist oder Körperschäden.
Was bedeutet unverzüglich bei der Mängelrüge?
Ohne schuldhaftes Zögern. Je nach Ware und Branche sind das meist ein bis wenige Werktage nach Ablieferung oder nach Entdeckung eines versteckten Mangels.
Wer trägt die Beweislast?
Im B2B trägt nach Gefahrübergang grundsätzlich der Käufer die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Ablieferung vorlag. Die Verbraucher-Beweislastumkehr gilt hier nicht.
Wie erkennen wir problematische Gewährleistungsklauseln schnell?
Die KI-Vorprüfung markiert Ausschlüsse, verkürzte Fristen, Beschränkungen auf Nachbesserung und Haftungsobergrenzen und ordnet sie nach Risiko. Die juristische Bewertung bleibt bei Ihnen oder Ihrer Kanzlei.

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