Forderungsmanagement

§ 286 BGB: Zahlungsverzug im B2B rechtssicher auslösen

Offene Rechnungen kosten Liquidität. § 286 BGB regelt, ab wann ein Kunde in Verzug ist und ab welchem Tag Sie Zinsen und Kosten verlangen dürfen. Entscheidend ist, dass Sie die Auslöser sauber dokumentieren.

Kurz gesagt

Verzug tritt nach § 286 BGB ein, wenn der Schuldner nach Fälligkeit gemahnt wird. Ohne Mahnung tritt Verzug automatisch ein, wenn ein Kalenderdatum vereinbart ist, der Schuldner die Zahlung ernsthaft verweigert oder wenn im B2B 30 Tage nach Zugang der Rechnung verstrichen sind (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Verzug schulden Unternehmen 9 Prozentpunkte über Basiszins (§ 288 Abs. 2 BGB) plus 40 Euro Pauschale.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Die vier Auslöser des Verzugs

Prüfen Sie in dieser Reihenfolge, ab welchem Tag Sie Zinsen berechnen dürfen.

  • Mahnung nach Fälligkeit: Verzug ab Zugang der Mahnung
  • Kalendermäßig bestimmte Leistungszeit ("zahlbar bis 15.09."): Verzug am Folgetag, ohne Mahnung
  • Ernsthafte und endgültige Zahlungsverweigerung: Verzug sofort
  • 30 Tage nach Zugang von Rechnung oder Zahlungsaufstellung (§ 286 Abs. 3 BGB), im B2B ohne Hinweispflicht

Handlungsanweisung für Unternehmen

Ein knapper, immer gleicher Ablauf verhindert Streit über den Verzugsbeginn.

  • Zahlungsziel im Vertrag oder in der Rechnung kalendermäßig bestimmen, nicht nur "zahlbar nach Erhalt"
  • Rechnungszugang dokumentieren (E-Mail-Protokoll, Portalquittung, Einschreiben bei hohen Beträgen)
  • Nach Fristablauf eine schriftliche Mahnung mit konkretem Zahlungsdatum senden
  • Verzugszinsen und 40 Euro Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) in der zweiten Mahnung ausweisen
  • Nach der zweiten Mahnung Eskalation festlegen: Mahnbescheid, Inkasso oder Anwalt

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Was in Ihren AGB stehen sollte

Formularklauseln zum Verzug sind zulässig, aber empfindlich. Pauschale Verzugszinsen über dem gesetzlichen Satz oder pauschale Mahnkosten ohne Nachweis halten der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB oft nicht stand. Sicherer ist eine Klausel, die auf die gesetzlichen Sätze verweist und ein Zahlungsziel kalendermäßig festlegt.

Verzug auf der Gegenseite

Prüfen Sie Einkaufsverträge spiegelbildlich: Zahlungsziele unter 30 Tagen mit hohen Verzugsfolgen, automatische Skontoverluste oder Aufrechnungsverbote verschieben das Risiko zu Ihnen. Solche Klauseln markiert die KI-Vorprüfung in der Kategorie Zahlung und Verzug.

Verzugsfolgen im Überblick

PositionB2B (kein Verbraucher)Grundlage
Verzugszinsen9 Prozentpunkte über Basiszinssatz§ 288 Abs. 2 BGB
Pauschale40 Euro je Forderung§ 288 Abs. 5 BGB
Automatischer Verzug30 Tage nach Rechnungszugang§ 286 Abs. 3 BGB
Weitergehender SchadenNachweis erforderlich, Pauschale wird angerechnet§ 280 Abs. 2 BGB

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

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  • Abgleich mit den gesetzlichen Vorgaben, etwa Verzug nach § 286 BGB und Zinsen nach § 288 BGB
  • Hinweis auf Klauselmuster in AGB und Rahmenverträgen, die häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind
  • Fragen an die Gegenseite zu jeder markierten Klausel

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Häufige Fragen

Brauchen wir im B2B immer eine Mahnung?
Nein. Bei kalendermäßig bestimmter Zahlungsfrist oder 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt Verzug automatisch ein. Eine Mahnung schafft aber leichter beweisbare Klarheit.
Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?
Im B2B 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, der halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst wird. Rechnen Sie taggenau mit dem jeweils geltenden Satz.
Dürfen wir die 40 Euro Pauschale zusätzlich zu Anwaltskosten verlangen?
Die Pauschale wird auf einen geltend gemachten Verzugsschaden für Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Sie kommt also nicht ungekürzt zusätzlich zu den Anwaltskosten.
Kann der Kunde den Verzug durch eine Teilzahlung beenden?
Nein. Der Verzug endet nur, soweit gezahlt wurde. Für den offenen Rest laufen Zinsen weiter.
Was gilt bei Abschlagsrechnungen?
Auch Abschläge können fällig werden und Verzug auslösen, wenn der Vertrag Zahlungstermine oder Baufortschritte klar bestimmt.

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