Vertragsart: AGB im Onlinehandel

Onlineshop-AGB und Widerrufsbelehrung prüfen, bevor die Abmahnung kommt

Im Onlinehandel liest nicht nur der Kunde Ihre AGB, sondern auch der Mitbewerber. Eine unwirksame Klausel ist dort nicht nur nichtig, sondern ein Wettbewerbsverstoß, und der kann eine kostenpflichtige Abmahnung auslösen.

Kurz gesagt

Prüfen Sie in Shop-AGB und Widerrufsbelehrung vor allem: ob die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Verbrauchern verkürzt oder ausgeschlossen wird, ob Lieferfristen bestimmt genug sind, ob die Widerrufsbelehrung dem gesetzlichen Muster folgt, und ob noch ein Hinweis auf die OS-Plattform der EU steht. Die Plattform wurde am 20.07.2025 abgeschaltet, der Hinweis muss raus.

Erst am eigenen Vertrag prüfen, dann entscheiden: die ersten drei Fundstellen sind kostenlos.

Warum Shop-AGB ein Abmahnrisiko sind

Unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern verstoßen zugleich gegen das Wettbewerbsrecht. Mitbewerber und Verbände können deshalb abmahnen, auch wenn sich kein Kunde je beschwert hat.

Die Klauseln, die in der Praxis kippen

Diese Punkte markiert die Vorprüfung am häufigsten.

  • Verkürzung oder Ausschluss der Gewährleistung für neue Ware gegenüber Verbrauchern
  • Lieferzeiten wie „in der Regel“ oder „voraussichtlich“ ohne Höchstfrist
  • Rücksendekosten, Wertersatz oder Fristen in der Widerrufsbelehrung abweichend vom Muster
  • Ausschluss des Widerrufs für Waren, bei denen das Gesetz keine Ausnahme vorsieht
  • Noch vorhandener Hinweis oder Link auf die OS-Plattform der EU
  • Haftungsbeschränkungen ohne Ausnahme für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Körperschäden

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: die Frist läuft länger

Ist die Belehrung fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht. Der Kunde kann dann bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen (§ 356 Abs. 3 BGB), auch nach Gebrauch der Ware.

Was wir prüfen und was nicht

Die Analyse prüft Vertragstexte: AGB und Widerrufsbelehrung, auch zusammen in einem Dokument. Impressum und Datenschutzerklärung sind keine Verträge und gehören nicht zum Prüfumfang. Achten Sie dort selbst darauf, dass das Impressum auf § 5 DDG verweist und nicht mehr auf das Telemediengesetz, das seit dem 14.05.2024 nicht mehr gilt.

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Kritische Klauseln dieses Vertragstyps werden markiert und in verständliches Deutsch übersetzt. 6,99 Euro je Analyse; im Paket ab 3,50 € je Vertrag (10 Analysen für 34,99 €), ab 15 Analysen individuelles Angebot.

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Häufige Fragen

Muss der Link zur OS-Plattform noch ins Impressum oder die AGB?
Nein. Die EU hat die Plattform zum 20.07.2025 abgeschaltet und die Pflicht aufgehoben. Ein verbliebener Hinweis verweist auf ein Angebot, das es nicht mehr gibt, und sollte entfernt werden, auch in den AGB und auf Marktplatzprofilen.
Darf ich die Gewährleistung in meinen AGB ausschließen?
Gegenüber Verbrauchern bei neuer Ware nicht. Bei gebrauchter Ware ist eine Verkürzung auf ein Jahr nur unter engen Voraussetzungen möglich. Gegenüber Unternehmern ist mehr Spielraum, aber auch dort nicht unbegrenzt.
Meine Shop-AGB stammen aus Smartlaw. Sind sie noch aktuell?
Das hängt vom Stand ab. Smartlaw wird zum 30.12.2026 eingestellt, danach gibt es dort keine Aktualisierung mehr. Viele ältere Fassungen enthalten noch den OS-Hinweis. Laden Sie die AGB hoch, die Auswertung zeigt veraltete und angreifbare Stellen.
Ersetzt die Prüfung den Abmahnschutz eines Händlerverbands?
Nein. Sie zeigt Prüfbedarf in Ihrem Text, übernimmt aber keine Haftung und keine Vertretung, wenn doch eine Abmahnung kommt.

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