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Nebenjob & Ausbildung

Minijob-, Werkstudenten- und Praktikumsvertrag prüfen lassen mit KI

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In Minijob-, Werkstudenten- und Praktikumsverträgen stehen die immer gleichen auffälligen Klauseln: keine Urlaubsregelung, Überstunden pauschal abgegolten, Ausschlussfristen von zwei Monaten. Lade den Vertrag hoch, CheckVertrag markiert sie in unter 30 Sekunden.

Die ersten 3 Fundstellen siehst du gratis und ohne Anmeldung, den vollständigen Bericht gibt es für 6,99 € einmalig, ohne Abo.

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Worauf du achten solltest

Fehlende Stundenzahl

Wird keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, gelten nach § 12 Abs. 1 TzBfG 20 Stunden als vereinbart — und sind zu vergüten, auch wenn weniger abgerufen wurde. Für Arbeitgeber ist das ein teurer Fehler, für Arbeitnehmer eine oft übersehene Anspruchsgrundlage.

Mindestlohn und Pauschalen

Eine Überstundenpauschale, die den effektiven Stundenlohn unter den Mindestlohn drückt, ist nach § 3 MiLoG unwirksam. Maßgeblich ist der Quotient aus Bruttoentgelt und tatsächlich geleisteten Stunden.

Ausschlussfristen

Unter drei Monaten unwirksam, und ohne ausdrückliche Ausnahme für den Mindestlohn fällt die gesamte Klausel weg. Dann gilt die dreijährige Verjährung — zugunsten des Arbeitnehmers.

Urlaub und Entgeltfortzahlung

Beides gilt auch im Minijob. Klauseln, die Urlaub oder Lohnfortzahlung ausschließen oder von einer Mindestbeschäftigungsdauer über vier Wochen abhängig machen, sind unwirksam.

Befristung ohne rechtzeitige Unterschrift

Die Befristungsabrede muss vor dem ersten Arbeitstag unterschrieben sein. Sonst gilt der Vertrag als unbefristet — geltend zu machen binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende (§ 17 TzBfG).

Werkstudentenprivileg

Sozialversicherungsfreiheit besteht nur, solange das Studium im Vordergrund steht: in der Vorlesungszeit höchstens 20 Wochenstunden. Wird die Grenze dauerhaft überschritten, drohen Beitragsnachforderungen.

Checkliste: Minijob, Werkstudent, Praktikum

Neun Punkte, die in fast jedem dieser Verträge fehlen oder falsch stehen.

  1. 1

    Stundenzahl festgelegt?

    Ohne vereinbarte Wochenstundenzahl gelten nach § 12 TzBfG 20 Stunden pro Woche als vereinbart — zugunsten des Arbeitnehmers.

  2. 2

    Mindestlohn eingehalten?

    Bruttoentgelt geteilt durch die tatsächlich geleisteten Stunden. Pauschalen dürfen den Mindestlohn nicht unterschreiten.

  3. 3

    Urlaubsanspruch geregelt?

    Auch Minijobber haben Anspruch, anteilig nach Arbeitstagen pro Woche. Bei zwei Tagen pro Woche sind es mindestens acht Werktage im Jahr.

  4. 4

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

    Nach vier Wochen Beschäftigung bis zu sechs Wochen, auch im Minijob. Ein Ausschluss ist unwirksam.

  5. 5

    Befristung vor Arbeitsantritt unterschrieben?

    Sonst ist sie formunwirksam und das Arbeitsverhältnis unbefristet (§ 14 Abs. 4 TzBfG).

  6. 6

    Ausschlussfrist mindestens drei Monate?

    Kürzere Fristen sind unwirksam, und ohne Ausnahme für den Mindestlohn fällt die ganze Klausel weg.

  7. 7

    20-Stunden-Grenze bei Werkstudenten?

    In der Vorlesungszeit höchstens 20 Wochenstunden, sonst entfällt das Werkstudentenprivileg in der Sozialversicherung.

  8. 8

    Praktikum: Pflicht oder freiwillig?

    Beim freiwilligen Praktikum gilt der Mindestlohn ab dem vierten Monat. Pflichtpraktika sind ausgenommen.

  9. 9

    Nachweis nach § 2 NachwG erteilt?

    Auch im Minijob Pflicht — mit Angaben zu Arbeitszeit, Vergütung, Überstunden und Kündigungsverfahren.

Beispielklauseln mit Risiko-Ampel

So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.

Hohes Risiko

„Der Arbeitnehmer wird nach Bedarf eingesetzt.“

Keine Wochenstundenzahl vereinbart. Regelungen dazu, welche Arbeitszeit dann gilt, finden sich in § 12 TzBfG. Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.

Hohes Risiko

„Ansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.“

Zwei Monate und Schriftform weichen von dem ab, was die Rechtsprechung für Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen verlangt: in der Regel mindestens drei Monate, Textform und eine Ausnahme für den Mindestlohn (§ 3 MiLoG). Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.

Hohes Risiko

„Ein Urlaubsanspruch besteht bei geringfügiger Beschäftigung nicht.“

Weicht deutlich vom gesetzlichen Leitbild ab. Das Bundesurlaubsgesetz gilt auch im Minijob, anteilig nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche. Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.

Häufige Fragen

Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.