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Immobilienkauf · 8 Min.

Wohnungskaufvertrag: Deutschland vs. Österreich – die wichtigsten Unterschiede

Kurz erklärt

Beide Länder verlangen einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, regeln Eigentumsübergang und Sicherung des Käufers aber unterschiedlich. Dieser Vergleich zeigt, worauf du in DE bzw. AT achten musst und was sich vor dem Notartermin überprüfen lässt.

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Gilt für
DEAT
Deutschland & Österreich
Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MScVon DI (FH) Shahab Daban, MScRedaktionell geprüft von CheckVertrag Redaktion
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DEAT

1. Notarpflicht & Beurkundung

DE: § 311b Abs. 1 BGB. Jede Übertragung eines Grundstücks erfordert notarielle Beurkundung. Vertragsentwurf muss 14 Tage vorher vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). AT: § 1 NO. Notariatsakt nur bei Schenkung ohne Übergabe nötig; der Kaufvertrag selbst kann auch von Anwält:innen errichtet werden, die Eintragung ins Grundbuch erfordert aber beglaubigte Unterschriften.

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2. Sicherung des Käufers

DE: Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) im Grundbuch sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung. AT: Rangordnungsbeschluss nach § 53 GBG schützt vor zwischenzeitlichen Belastungen. Beides sollte vor Kaufpreiszahlung im Grundbuch stehen.

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3. Kaufpreisfälligkeit & Treuhand

DE: Zahlung üblicherweise erst nach Fälligkeitsmitteilung des Notars (Vormerkung + Lastenfreistellung gesichert). AT: Treuhandabwicklung über Notar oder Anwalt ist Standard. Das Geld liegt bis zur grundbücherlichen Eintragung beim Treuhänder.

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4. Nebenkosten im Vergleich

DE: 3,5–6,5 % Grunderwerbsteuer (je Bundesland) + ca. 1,5 % Notar/Grundbuch + ggf. Maklerprovision (seit 2020 hälftig). AT: 3,5 % Grunderwerbsteuer + 1,1 % Eintragungsgebühr + ca. 1–3 % Notar/Anwalt + bis zu 3 % Maklerprovision.

  • DE-Faustregel: ca. 10–12 % Kaufnebenkosten
  • AT-Faustregel: ca. 9–11 % Kaufnebenkosten
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5. Bauträger-Sonderfall

DE: MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) regelt Ratenplan in 7 Stufen. AT: BTVG (Bauträgervertragsgesetz) verlangt Ratenplan oder grundbücherliche Sicherstellung. Abweichungen zugunsten des Bauträgers sind in beiden Ländern oft unwirksam.

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6. Gewährleistung

DE: §§ 434, 444 BGB. Gewährleistungsausschluss („gekauft wie gesehen“) wirkt nicht bei Arglist. AT: §§ 922 ff. ABGB. 3 Jahre Gewährleistung bei Immobilien, Ausschluss bei verschwiegenen Mängeln unwirksam.

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FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich in Österreich zwingend einen Notar?

DEAT

Nein. Der Kaufvertrag kann auch von einer Rechtsanwaltskanzlei errichtet werden. Für die Grundbucheintragung sind aber notariell oder gerichtlich beglaubigte Unterschriften nötig.

Wie lange dauert der Eigentumsübergang?

DEAT

DE: typisch 6–12 Wochen bis zur Eintragung im Grundbuch nach Beurkundung. AT: über Treuhand oft 3–6 Monate, je nach Auslastung des Grundbuchs.

Wo ist das Risiko für Käufer:innen höher?

DEAT

Beide Systeme bieten starken Schutz, sofern Vormerkung/Rangordnung und Treuhand-/Fälligkeitsregelung sauber umgesetzt sind. Risikoreich wird es nur, wenn vor diesen Sicherungen Geld fließt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • AT§ 53 GBG – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • AT§ 922 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
  • DE§ 311b BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 434 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  • DE§ 883 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wer diesen Beitrag verantwortet

Porträt von DI (FH) Shahab Daban, MSc

DI (FH) Shahab Daban, MSc

Gründer & Geschäftsführer, verantwortlich für die Inhalte

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Veröffentlicht am . Zuletzt aktualisiert am . Methodik und eingesetzte KI-Modelle: KI-Transparenz.