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Österreich

Arbeitsvertrag in Österreich prüfen lassen, nach AngG und Kollektivvertrag

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Über dem österreichischen Arbeitsvertrag liegen das Angestelltengesetz, in vielen Branchen ein Kollektivvertrag und teils eine Betriebsvereinbarung. Eine Klausel kann im Vertrag wirksam aussehen und trotzdem nicht gelten, weil der Kollektivvertrag Besseres vorschreibt. Lade den Vertrag hoch, CheckVertrag prüft ihn in rund 30 Sekunden gegen die österreichische Rechtslage.

Die ersten 3 Fundstellen siehst du gratis und ohne Anmeldung, den vollständigen Bericht gibt es für 9,99 € einmalig, ohne Abo.

Worauf du achten solltest

  1. Deutsches Vertragsmuster

    Eine Probezeit von sechs Monaten oder Fristen nach § 622 BGB deuten darauf hin, dass der Vertrag nicht auf Österreich angepasst wurde. Dann lohnt ein genauer Blick auf jede Frist.

  2. All-in ohne Deckungsprüfung

    All-in-Vereinbarungen sind verbreitet und grundsätzlich zulässig, dürfen das kollektivvertragliche Entgelt samt Zuschlägen aber nicht unterschreiten. Ohne Grundgehalt im Vertrag lässt sich das nicht prüfen.

  3. Konkurrenzklausel ohne Grenzen

    Zwei Jahre im gesamten Bundesgebiet für jede vergleichbare Tätigkeit sind regelmäßig zu weit. Kündigt der Arbeitgeber ohne begründeten Anlass, entfällt die Klausel.

  4. Kollektivvertrag nicht genannt

    Ohne Angabe des Kollektivvertrags fehlt der Maßstab für Entgelt, Zuschläge und Sonderzahlungen.

  5. Kündigungsfrist länger für Angestellte

    Die Frist für die Kündigung durch Angestellte darf nie länger sein als die für den Arbeitgeber.

  6. Verfall- und Ausschlussfristen

    Sehr kurze Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen können dazu führen, dass offene Überstunden verfallen. Kollektivverträge regeln das oft eigens.

Checkliste: Arbeitsvertrag nach österreichischem Recht

Acht Punkte, die in Österreich anders laufen als in Deutschland.Arbeitsvertrag nach deutschem Recht

  1. Welcher Kollektivvertrag gilt?

    Er setzt Mindestentgelt, Zuschläge und oft Sonderzahlungen. Ein Vertrag darunter ist insoweit unwirksam.

  2. Probezeit höchstens ein Monat?

    Drei oder sechs Monate stammen aus deutschen Mustern und sind in dieser Form nicht vorgesehen.

  3. Kündigungsfristen nach § 20 AngG?

    Arbeitgeber: sechs Wochen, nach zwei Jahren zwei Monate, nach fünf drei, nach 15 vier, nach 25 fünf. Angestellte: ein Monat zum Monatsletzten.

  4. All-in mit ausgewiesenem Grundgehalt?

    Ohne ausgewiesenes Grundgehalt lässt sich nicht nachrechnen, ob Mehrstunden und Zuschläge gedeckt sind.

  5. Konkurrenzklausel begrenzt?

    Höchstens ein Jahr, nur oberhalb der Entgeltgrenze, sachlich und räumlich angemessen (§ 36 AngG).

  6. Konventionalstrafe in Grenzen?

    Für eine Konkurrenzklausel höchstens sechs Monatsentgelte (§ 37 Abs. 3 AngG), das Gericht kann mäßigen.

  7. Ausbildungskosten-Rückersatz?

    Nur schriftlich vereinbart und nach Dienstzeit abgestuft; pauschale Rückzahlungen ohne Staffel genau ansehen.

  8. Urlaub und Arbeitszeit?

    30 Werktage Urlaub, ab 25 Dienstjahren 36. Überstundenzuschläge nach Arbeitszeitgesetz und Kollektivvertrag.

Beispielklauseln mit Risiko-Ampel

So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.

KritischBeispielklausel 1
„Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit.“

Klartext: Der Probemonat dauert in Österreich höchstens einen Monat. Diese Klausel nennt sechs Monate.

AuffälligBeispielklausel 2
„Mit dem Gehalt sind sämtliche Mehr- und Überstunden abgegolten.“

Klartext: Bei All-in-Vereinbarungen darf das kollektivvertragliche Entgelt samt Zuschlägen nicht unterschritten werden. Diese Klausel weist kein Grundgehalt aus, an dem sich das nachrechnen ließe.

HinweisBeispielklausel 3
„Es gilt der Kollektivvertrag für Angestellte im Handel.“

Klartext: Die Angabe des Kollektivvertrags ist der Maßstab für Mindestentgelt und Zuschläge und gehört in den Vertrag.

Häufige Fragen

Stand: November 2026 · Redaktion CheckVertrag

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Wie die KI Vertragsprüfung abläuft, was sie bei Anwalt, Notar und KI kostet: im Überblick erklärt.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.