Freien Dienstvertrag in Österreich prüfen lassen – kostenlos
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Österreich kennt drei Formen, wo Deutschland zwei hat: echter Dienstvertrag, freier Dienstvertrag und Werkvertrag. Welche vorliegt, entscheidet über Sozialversicherung, Kündigungsschutz und Steuer — und nicht die Überschrift entscheidet, sondern die gelebte Praxis. Lade den Vertrag hoch, CheckVertrag zeigt die Merkmale.
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Worauf du achten solltest
Die Einordnung entscheidet die Praxis
Wie in Deutschland zählt nicht die Bezeichnung, sondern die tatsächliche Durchführung. Die Österreichische Gesundheitskasse prüft und kann rückwirkend umqualifizieren — mit Beitragsnachforderungen für den Auftraggeber.
Sozialversicherung
Freie Dienstnehmer sind nach § 4 Abs. 4 ASVG voll pflichtversichert, einschließlich Arbeitslosenversicherung. Werkvertragsnehmer und Selbstständige fallen unter das GSVG mit eigener Beitragsgrundlage.
Kein Urlaub, keine Sonderzahlungen
Das Angestelltengesetz gilt nicht. Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstehen nur, wenn sie vereinbart sind.
Kündigung
Ohne vertragliche Regelung greifen die dispositiven Regeln des ABGB. Die gestaffelten Fristen des § 20 AngG gelten nicht.
Konkurrenz- und Geheimhaltungsklauseln
Die Schranken der §§ 36 f. AngG gelten für freie Dienstnehmer nicht unmittelbar; die Grenze zieht § 879 ABGB — eine unbillige Erschwerung des Fortkommens ist auch dort nichtig.
Betriebliche Vorsorge
Auch für freie Dienstverhältnisse ist der Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse zu leisten. Er wird in Verträgen häufig übersehen.
Checkliste: freier Dienstvertrag
Sieben Merkmale, an denen die Einordnung hängt.
- 1
Persönliche Abhängigkeit?
Feste Arbeitszeit, Anwesenheitspflicht und Weisungen zur Durchführung sprechen für ein echtes Dienstverhältnis.
- 2
Eigene Betriebsmittel?
Wer überwiegend mit fremden Betriebsmitteln arbeitet, ist eher Dienstnehmer als freier Dienstnehmer.
- 3
Vertretungsrecht?
Ein echtes, gelebtes Vertretungsrecht spricht gegen persönliche Abhängigkeit.
- 4
Erfolg oder Tätigkeit geschuldet?
Ein abgegrenztes Werk mit Abnahme ist ein Werkvertrag, eine Tätigkeit auf Dauer ein Dienstvertrag.
- 5
Sozialversicherung geklärt?
Freie Dienstnehmer sind nach § 4 Abs. 4 ASVG pflichtversichert; Werkvertragsnehmer fallen unter das GSVG.
- 6
Urlaub und Entgeltfortzahlung geregelt?
Sie gelten nicht automatisch. Was gelten soll, muss im Vertrag stehen.
- 7
Kündigung geregelt?
Ohne Vereinbarung gelten die Regeln des ABGB, nicht die Fristen des AngG.
Beispielklauseln mit Risiko-Ampel
So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.
„Der freie Dienstnehmer hat die Tätigkeit persönlich und zu den Betriebszeiten des Auftraggebers zu erbringen.“
Persönliche Leistungspflicht plus feste Arbeitszeit sind Merkmale eines echten Dienstverhältnisses. Solche Merkmale sind häufig Anlass für eine Umqualifizierung durch die Sozialversicherung. Hier besteht erhöhter Prüfbedarf.
„Der freie Dienstnehmer kann sich jederzeit durch eine geeignete Person vertreten lassen.“
Ein generelles Vertretungsrecht spricht gegen persönliche Abhängigkeit — allerdings nur, wenn es auch gelebt wird.
„Ansprüche auf Urlaub und Entgeltfortzahlung bestehen nicht.“
Entspricht der Rechtslage beim echten freien Dienstvertrag. Ob ein solcher vorliegt, hängt von der gelebten Praxis ab; für echte Dienstverhältnisse gelten Urlaubsgesetz und Angestelltengesetz. Hier besteht Prüfbedarf.
Häufige Fragen
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Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.