Dienstleistungsvertrag prüfen: Haftung, Nutzungsrechte und Scheinselbständigkeit
Kurz erklärt
Freelancer- und Agenturverträge sind fast immer vom Auftraggeber vorformuliert und entsprechend einseitig. Diese acht Punkte entscheiden darüber, ob du am Ende bezahlt wirst und wem die Ergebnisse gehören.
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1. Dienstvertrag oder Werkvertrag?
Beim Dienstvertrag schuldest du das Tätigwerden, beim Werkvertrag den Erfolg samt Abnahme und Gewährleistung (§§ 611, 631 BGB / §§ 1151 ff. ABGB). Die Einordnung entscheidet über Haftung, Fälligkeit und Nachbesserungspflichten.
2. Leistungsbeschreibung und Scope Creep
Vage Formulierungen wie „alle erforderlichen Leistungen“ sind der häufigste Grund für unbezahlte Mehrarbeit. Definiere Leistungen, Ausschlüsse, Anzahl der Korrekturschleifen und den Prozess für Change Requests.
- Was ist ausdrücklich NICHT Teil des Auftrags?
- Wie viele Feedbackrunden sind inkludiert?
- Wie werden Zusatzleistungen abgerechnet?
3. Haftungsklauseln
Ein vollständiger Haftungsausschluss ist unwirksam, weil er Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden mit erfasst (§§ 307, 309 Nr. 7 BGB). Umgekehrt sind unbegrenzte Haftungszusagen für dich existenzgefährdend. Üblich ist eine Begrenzung auf die Auftragssumme.
4. Nutzungsrechte am Ergebnis
Ohne ausdrückliche Regelung überträgst du nur die Rechte, die für den Vertragszweck nötig sind (Zweckübertragungsgrundsatz, § 31 Abs. 5 UrhG). Klauseln mit „ausschließlich, weltweit, zeitlich unbegrenzt, für alle Nutzungsarten“ sollten separat vergütet sein.
5. Zahlungsziele und Verzug
Zahlungsziele über 60 Tage sind gegenüber Unternehmen nur ausnahmsweise zulässig (§ 271a BGB). Vereinbare Anzahlungen oder Meilensteinzahlungen und einen Verzugszins. Ohne Verbraucherbeteiligung sind das in Deutschland 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) plus 40 Euro Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB), in Österreich 9,2 Prozentpunkte (§ 456 UGB).
6. Scheinselbständigkeit vermeiden
Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, Eingliederung ins Team und nur ein einziger Auftraggeber sind Indizien für Scheinselbständigkeit, mit Nachzahlungsrisiko für Sozialabgaben. Vertragsklauseln, die dich faktisch wie einen Angestellten behandeln, sind ein Warnsignal.
7. Vertragsstrafen und Wettbewerbsverbote
Pauschale Vertragsstrafen ohne Verschuldensbezug oder Höchstgrenze sind in AGB regelmäßig unwirksam. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote ohne Entschädigung schränken deine Existenzgrundlage ein und sind angreifbar.
8. Laufzeit und Kündigung
Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate mit 3-Monats-Frist ist gegenüber Verbrauchern nicht mehr zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB n. F.). Auch im B2B-Bereich solltest du auf eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit bestehen.
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Häufige Fragen
Muss ich unbegrenzt haften, wenn es im Vertrag so steht?
Steht die Klausel in AGB, ist sie oft unwirksam. Individuell ausgehandelt kann sie wirksam sein. Verhandle daher eine Begrenzung auf die Auftragssumme oder die Deckungssumme deiner Betriebshaftpflicht.
Wem gehören die Ergebnisse, wenn nichts geregelt ist?
Das Urheberrecht bleibt bei dir; der Auftraggeber erhält nur die für den vereinbarten Zweck nötigen Nutzungsrechte. Für eine umfassende Rechteübertragung braucht es eine klare Klausel.
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Quellen & Rechtsgrundlagen
- AT§ 1151 ABGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- AT§ 456 UGB – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich
- DE§ 271a BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 288 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 31 UrhG – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- DE§ 611 BGB – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Stand der zitierten Fassungen: jeweils aktuelle konsolidierte Version der amtlichen Fundstelle. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer diesen Beitrag verantwortet
DI (FH) Shahab Daban, MSc
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Veröffentlicht am . Zuletzt aktualisiert am . Methodik und eingesetzte KI-Modelle: KI-Transparenz.