Dienstleistungsvertrag prüfen lassen: KI-Check in 30 Sekunden
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Dienstleistungs-, Werk- und Agenturverträge scheitern selten am Preis, sondern am unklaren Leistungsumfang. Lade deinen Vertrag hoch: CheckVertrag prüft Leistungsbeschreibung, Vergütung, Haftung, Kündigung und Nutzungsrechte und zeigt dir, welche Punkte du vor der Unterschrift klären solltest.
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Worauf du achten solltest
Dienst- oder Werkvertrag?
Beim Werkvertrag schuldest du einen Erfolg samt Abnahme und Gewährleistung, beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit. Verträge, die beides mischen, führen im Streitfall zu bösen Überraschungen.
Leistungsumfang & Change Requests
Ohne klar abgegrenzten Scope samt Verfahren für Zusatzleistungen droht unbezahlte Mehrarbeit („Scope Creep"). Die KI markiert schwammige Formulierungen wie „alle erforderlichen Leistungen".
Vergütung, Zahlungsziel & Verzug
Pauschale vs. Aufwand, Abschlagszahlungen, Zahlungsziele über 30 Tage (Zahlungsverzugsrichtlinie) und Skonto-Regelungen. Zu lange Zahlungsziele sind im B2B angreifbar.
Haftung & Vertragsstrafen
Unbegrenzte Haftung oder Vertragsstrafen ohne Deckelung sind für Auftragnehmer existenzgefährdend. Üblich ist eine Begrenzung auf die Auftragssumme, Ausschluss von Folgeschäden, Vorsatz bleibt immer haftbar.
Nutzungsrechte & Geheimhaltung
Wem gehören Konzepte, Code oder Design? Pauschale Übertragung „aller Rechte weltweit, zeitlich unbegrenzt" ohne Vergütungsbezug ist kritisch. Ebenso einseitige NDAs mit Vertragsstrafe.
Kündigung, Laufzeit & Scheinselbständigkeit
Automatische Verlängerungen, lange Mindestlaufzeiten sowie Weisungsbindung, feste Arbeitszeiten und Exklusivität sind Indizien für Scheinselbständigkeit (DE) bzw. freien Dienstvertrag vs. Werkvertrag (AT).
Checkliste: Dienstleistungsvertrag vor der Unterschrift
Zehn Punkte, an denen im Projektgeschäft am häufigsten Geld verloren geht.
- 1
Vertragstyp klar?
Dienstvertrag (Tätigkeit) oder Werkvertrag (Erfolg mit Abnahme)? Davon hängen Gewährleistung, Abnahme und Vergütung ab.
- 2
Leistungsumfang abgegrenzt?
Konkrete Liste der Leistungen plus ausdrückliche Nennung dessen, was nicht enthalten ist.
- 3
Change-Request-Verfahren?
Zusatzleistungen nur nach schriftlicher Beauftragung, mit vereinbartem Stundensatz.
- 4
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers?
Zulieferungen, Ansprechpartner, Freigabefristen. Ohne diese Pflichten trägst du Verzögerungen allein.
- 5
Zahlungsziel und Verzug?
Im B2B sind über 30 Tage begründungsbedürftig, über 60 Tage regelmäßig angreifbar. Verzugszinsen ausdrücklich regeln.
- 6
Haftung gedeckelt?
Begrenzung auf die Auftragssumme, Ausschluss mittelbarer Schäden. Vorsatz und Personenschäden bleiben immer haftbar.
- 7
Nutzungsrechte an die Zahlung gekoppelt?
Rechteübergang erst mit vollständiger Bezahlung. Sonst arbeitest du vor und verlierst das Druckmittel.
- 8
Vertragsstrafe angemessen?
Deckelung, Verschuldensbezug und Anrechnung auf Schadensersatz prüfen.
- 9
Laufzeit und Kündigung?
Automatische Verlängerung, Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen und Vergütung bereits erbrachter Leistungen.
- 10
Keine Indizien für Scheinselbständigkeit?
Weisungsbindung, feste Arbeitszeiten, Firmen-Mailadresse und Exklusivität sind Warnsignale, in DE wie in AT.
Beispielklauseln mit Risiko-Ampel
So ordnet unsere KI typische Formulierungen nach Prüfbedarf ein: grün, gelb oder rot.
„Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für alle Schäden."
Keine Haftungsobergrenze und kein Ausschluss von Folgeschäden, ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Vor der Unterschrift klären, ob eine Begrenzung auf die Auftragssumme möglich ist.
„Der Auftragnehmer überträgt sämtliche Nutzungsrechte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt."
Sehr weitgehend. Prüfen, ob die Vergütung diese Totalübertragung abbildet (Regelungen zur angemessenen Vergütung in § 32 UrhG).
„Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Beauftragung und werden gesondert vergütet."
Sauberes Change-Request-Verfahren. Schützt beide Seiten vor unbezahlter Mehrarbeit.
„Die Vergütung ist 90 Tage nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig."
Sehr langes Zahlungsziel. Für Fristen über 60 Tage im B2B gelten besondere Anforderungen (§ 271a BGB).
„Der Auftragnehmer stellt seine Leistung ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung."
Exklusivität ohne Ausgleich schränkt dein Geschäft ein und ist zusammen mit Weisungsbindung ein Indiz für Scheinselbständigkeit.
„Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen."
Einseitiges Kündigungsrecht ohne Vergütung der bereits erbrachten Leistung. Vor der Unterschrift klären, ob eine Abrechnung nach Leistungsstand vorgesehen wird.
Häufige Fragen
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Stand: Oktober 2026 · Redaktion CheckVertrag
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Analyse ist eine KI-gestützte Informations- und Auffälligkeitsprüfung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar (Deutschland: RDG, Österreich: RAO). Sie macht potenziell auffällige Klauseln sichtbar und bewertet Prüfbedarf, nicht die Rechtswirksamkeit. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.